Hier wird ja immer wieder erwähnt, dass die EZ die Wartezeit bis zur "echten" Erhöhung der Tabellenwerte überbrücken soll. Dann könnte man sich auch mal den Spaß machen und die EZ als monatliche Nettoerhöhung werten und dass zurück auf das theoretische Brutto rechnen um sich die wirkliche Erhöhung aus Arbeitnehmersicht anzuschauen. Natürlich spart man die Steuer und SV-Beiträge.
Bei der EG9a/2 sieht es wie folgt aus. In der der 3. und 4. Spalte der 2. Zeile einfach mein Brutto und Netto eingetragen und der Rest rechnet sich durch Formeln. (Alles auf 2 Nachkommastellen gerundet, deshalb die 2 Cent Differenz bei der EZ)
https://imgur.com/a/exmVYmdErgibt folgende Erhöhung:
Zum 01.01.2023 von 9,61%
Zum 01.07.2023 von 0,57% (Im Vergleich zum Vormonat)
Zum 01.03.2024 von 1,56% (Im Vergleich zum Vormonat)
Sieht für das Jahr 2023 recht gut aus. Für das Jahr 2024 eher mau. Die EZ kann man hier argumentativ aber nicht mehr als zusätzliche Leistung verkaufen, da sie bereits eingerechnet ist.
Gleichzeitig nochmal der Hinweis, dass bis 02/2024 keine Steuer und SV-Beiträge abgeführt werden und die Erhöhung in 2023 somit nicht rentenwirksam sind. Auch sind sie weder JSZ- noch LOB-wirksam ist.
Noch der Hinweis, dass ich vom gleichbleibenden Verhältnis von Netto zu Brutto (65,72%) ausgegangen bin. Würde hier also etwas Verschiebung geben.
Mein Vorschlag wäre: Alles so lassen, aber Laufzeit auf 20 oder sogar 18 Monate drücken.