Autor Thema: Eingruppierung TVÖD und IT  (Read 6905 times)

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Eingruppierung TVÖD und IT
« am: 29.03.2023 10:08 »
Hallo,

ich bin neu hier und würde mich über eure Hilfe freuen.
Ich bin seit ein paar Jahren in einer kleinen Kommune angestellt; Abteilung: Kämmerei
Ich habe ursprünglich in der freien Marktwirtschaft gearbeitet. Ausbildung: Industriekaufmann mit Schulbildung: Fachhochschulreife.

In der Verwaltung wurde ich in der Kämmerei angestellt und in der EG7 eingruppiert.
Nach sehr kurzer Zeit habe ich sehr viele Tätigkeiten im Haus übernommen (vielseitige Fähigkeiten und personelle Veränderungen; Übernahme von Tätigkeiten anderer Mitarbeiter etc.) Mitte 2021 habe ich dann auch noch das Thema Feuerwehr (Feuerwehrbedarf etc.) und IT übernehmen müssen (entsprechendes Fachwissen ist vorhanden, Autodidakt beigebracht und Affinität aus dem privaten Bereich). Diese Tätigkeit wurde zusätzlich zu der Kämmerei-Stelle on top genommen. Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
Nach nur kurzer Zeit habe ich im Zuge meiner Kämmerei-Tätigkeit auch noch den zentralen Einkauf übernommen (auch Ausschreibungen). Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.
Ich habe bereits mehrfach angesprochen, dass eine Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Tätigkeiten erfolgen soll, zumindest eine neutrale Stellenbewertung vorgenommen werden muss. Ich habe keinen IT-Fachabschluss oder einen BL-2, erledige aber alle Tätigkeiten eines entsprechend Ausgebildeten.

Aufgrund des enormen Arbeitsumfanges habe ich div. kleinere Themen aus der Kämmerei abgegeben, die höherwertigen Tätigkeiten sind allerdings alle geblieben. Es muss doch eine Chance geben eine Höhergruppierung zu erreichen. Ein BL-2 würde mich für die Tätigkeit in der IT, zentralen Einkauf, ISB, etc. nicht weiterbringen.
Mein Arbeitgeber hat weder eine Stellenbeschreibung, noch eine Stellenbewertung für mich vorgenommen. Eine Höhergruppierung steht nicht in Aussicht.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Rat für mich wie ich mich in der Hinsicht verbessern kann?

Vielen Dank für eure Mithilfe im Voraus.

Gruß

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #1 am: 29.03.2023 10:13 »
Zunächst ermittelst du, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden bzw. forderst eine entsprechende formelle Übertragung dieser Tätigkeiten durch deinen AG (üblicherweise Personalstelle) ein.

Dann bildest du dir eine Meinung zu der aus deiner Sicht zutreffenden Eingruppierung und forderst diese ebenfalls vom Arbeitgeber ein.


MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #2 am: 29.03.2023 10:15 »
Schreibe auf was deine ausgeübten Tätigkeiten sind inkl. Zeitanteile.
Lasse dir dieses (ohne Zeitanteile) von deinem AG (also der Personalstelle) bestätigen, das dies auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Ermittle oder lass ermitteln wie diese Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge) eingruppiert sind.
Wenn dabei du zu einer Rechtsmeinung kommst, dass dies eine Eingruppierung höher als EG7 ist, dann fordere das dir zustehende Entgelt ein. Notfalls, also wenn dein Ag eine andere Rechtsmeinung hat, muss dann ein Gericht feststellen wie du eingruppiert bist.


superbraz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #3 am: 29.03.2023 10:16 »
habe recht ähnliche Erfahrungen gemacht über die Jahre, nur ohne Kämmerei...
mittlerweile nur noch IT, Gesamtverantwortung, "kleine Kommune" mit ca 60 MA intern sowie FFW´s, KITA´s, 3 Grundschulen...In Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister bzw. Firmen der Fachverfahren, welche ich anweisen darf.

Über die Jahre (mit immer mehr Wissen über den TVöD) und Hilfe hier aus dem Forum (danke @WasDennNun und @Spid a.D.) ging es über EG5, EG6, EG8, EG9a, längere Zeit EG10 nun endlich in die EG11.
Man könnte (nach meinem Empfinden) auch eine EG12 / EG13 begründen...macht nur keiner bei uns.

Wie du liest / siehst, ist alles möglich, aber nichts muss.

Wichtig ist wie immer im ö.D.:
Es wird nicht bezahlt, was du machst.
Es wird bezahlt, was du laut AG machen sollst. (Stellenbeschreibung!)

Lass dir offiziell die entsprechenden Tätigkeiten übertragen und freu dich dann, über eine korrekte Eingruppierung.

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #4 am: 29.03.2023 10:34 »
Zunächst ermittelst du, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden bzw. forderst eine entsprechende formelle Übertragung dieser Tätigkeiten durch deinen AG (üblicherweise Personalstelle) ein.

Dann bildest du dir eine Meinung zu der aus deiner Sicht zutreffenden Eingruppierung und forderst diese ebenfalls vom Arbeitgeber ein.
Vielen Dank für eure raschen Antworten.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter. Der Kämmerer hat ebenfalls eine Anfrage beim Kommunalen Prüfungsverband gestellt. Die wird von der Personalstelle nicht anerkannt. Mein Arbeitgeber erstellt keine Stellenbewertung. Eine offizielle Stellenbeschreibung ist ebenfalls nie erfolgt weil man intern viel umstrukturiert und hier zuviel Aufwand sieht. Ich werde ständig nur aufgefordert mich weiterzubilden um eine Höhergruppierung zu erreichen. Ich weiß das Kollegen ohne Stellenbeschreibung und ohne Fachausbildung in EG8 Höchststufe eingruppiert werden, nur weil Sie vorher mal im öffentlichen Dienst gearbeitet haben bzw. einfach eine bessere Lobby haben. Meine Berufserfahrung wurde nicht mit den Jahren angerechnet (aktuell EG7 Stufe 3).
Für mich scheint das alles sehr willkürlich zu laufen, sodass ich fundierte Grundlagen bringen muss um eine neutrale und gesetzeskonforme Eingruppierung zu erreichen. Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #5 am: 29.03.2023 10:39 »
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #6 am: 29.03.2023 10:51 »
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #7 am: 29.03.2023 11:07 »
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.

Wenn festgestellt wird, dass du falsch eingruppiert warst, hast du Anspruch auf rückwirkende Bezahlung entsprechend der 6-monatigen Auschlussfrist im TVÖD
Vielen Dank für die Info. Dein vorheriger Beitrag ist scheinbar nicht mehr hier aufgeführt. Waren die Gesetzestextauszüge auch auf den TVÖD VKA anwendbar.
Genrell gab es ja Gesetzesänderungen für den TV-L (Änderung ab 01.01.2021 - autodidaktische Kenntnisse etc.)

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #8 am: 29.03.2023 12:33 »
Ja, TVÖD VKA.

Lies dir mal die Entgeltordnung

(https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf) Teil A - Allgemeiner Teil - II Spezielle Tätigkeitsmerkmale Nr 2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

ab Seite 70 genau durch und du wirst feststellen, dass es bis zur EG13 auch ohne Schulausbildung geht.

Kommentar dazu:

Zitat
Die Eingruppierung nach EG 10 Fallgruppe 2 steht demnach vor allem im Rahmen einer „Durchlässigkeit“ denjenigen Beschäftigten als Einstiegseingruppierung im vergleichbaren „gehobenen Dienst“ zur Verfügung, die nicht die Merkmale der Fallgruppe 1 der EG 10 (auch nicht als „Sonstige“) erfüllen, aber als „Ungelernte“ mit vergleichsweise niveauvollen Aufgaben betraut werden und diese aufgrund anderweitig erworbener IT-Kenntnisse auch sachgerecht erledigen können.

Vorausgesetzt IT ist deine Haupttätigkeit

Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #9 am: 29.03.2023 12:57 »
Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #10 am: 29.03.2023 13:28 »
Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

Sehr schön beschriebener Weg! Wir bräuchten Sticky-Beiträge oder nen Wissensspeicher :)

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #11 am: 29.03.2023 13:33 »
Perfekt, ihr habt mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank.

Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?

Gruß

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #12 am: 29.03.2023 14:13 »
Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?
die tariflichen Heraushebungsmerkmale sind fast gleich und damit vergleichbar.

My3yes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #13 am: 03.04.2023 13:09 »
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #14 am: 03.04.2023 13:14 »
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

Wenn du jemanden ärgern willst, frag doch mal nach der Quelle, sodass du selbst nachlesen kannst.