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Eingruppierung TVÖD und IT

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superbraz:
wenn die Beschaffung noch zur IT gehört, dann kann man da ganz gut einen gesamten Arbeitsvorgang draus bilden, dann hast du 45+35% IT Tätigkeit....also 80%.

Oder wie oben angemerkt, nach 45% der IT Tätigkeit einfach mal auf nächste Woche vertrösten.

My3yes:
Die Beschaffung gilt für alle Bereiche. Auch die Beschaffung für IT usw.
Das Problem ist nicht nur der Anteil sondern die Tatsache das ich dafür den BLI machen muss, was ich eher als Problem sehe. Die Zuteilung IT ist mit 45% unterdimensioniert und der Rest nicht BLI relevant :-/

Layer8:

--- Zitat von: My3yes am 27.05.2024 15:22 ---Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.
--- End quote ---
Hat er kein Interesse? Auch mein RA sagte etwas ähnliches zum Arbeitsplatz, aber er hat meine Interessen vertreten und einige Schreiben aufgesetzt. Natürlich musste er einen ganzen Schwung Infos vorab bekommen. Am Ende stand die korrekte Eingruppierung. Das man sich damit nicht unbedingt Freunde macht und die Vertreter des AG auch schon am K**** waren weil man als Querulant gilt...geschenkt.
 


My3yes:
Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.

MoinMoin:

--- Zitat von: My3yes am 29.05.2024 08:09 ---Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.

--- End quote ---
Wenn dein AG dich anweist nur zu 45% die beschriebenen Arbeitsvorgänge in der IT zu machen, dann ist das halt so und du machst halt penibel auch nur zu diesen 45% diese AVs und zwar jede Woche (oder jeden Tag)
Kannst dir ja schon eine Email Vorlage machen die da lautet:
leider kann ich Ihre Anfrage erst nächste Woche beantworten, da mein Zeitkontingent aufgebraucht ist und mein AG mir verboten hat, mehr Zeit in diese Aufgabe zu investieren.
cc an Vorgesetzten / Personal

Wo ist da das Problem  ;D
ach ja diese email hat dann natürlich für den nächsten Tag schon 3 Minuten aufgefressen.

Sollte dein Vorgesetzter dich schriftlich anweisen es trotzdem zu machen, dann machst du es halt (bis die Stunden für den Monat aufgebraucht sind und du schreiben muss:
leider darf ich diese Aufgabe erst in 3 Wochen bearbeiten, wenden sie sich an das Personalrecherat.....

 ;D

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