Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung TVÖD und IT
Marber85:
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:34 ---Meine Berufserfahrung wurde nicht mit den Jahren angerechnet (aktuell EG7 Stufe 3)...
--- End quote ---
Verrückt. Unter einer EG10 würde ich an deiner Stelle gar nicht mehr zur Arbeit antreten.
My3yes:
Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Ich wurde mittlerweile vom BKPV bewertet. In die Bewertung ist man mit einem Anteil von 45 % IT, 35% Beschaffung, Rest Finanzverwaltung gegangen.
Der BKPV hat die Stelle auf EG8 bewertet und fordert für diese EG einen BLI.
Mein AG möchte jetzt, dass ich für die EG8 einen BLI absolviere und in der Zwischenzeit die Prämie von EG7 auf EG8 zahlen.
Ich habe eine Fachhochschulreife und entsprechendes Know-how in der Verwaltung und sehe es als Zeitverschwendung bei dem kleinen Anteil der ggf. BLI relevant wäre, einen zu absolvieren. Schließlich benötigt man für den größten Anteil meiner Stellenbeschreibung keinen BLI oder II.
Der eigentliche IT Aufwand ist höher als 45 Prozent, ich denke man ist bewusst so niedrig in die Bewertung gegangen um eine höhere EG zu verhindern und generell die Flexibilität zu haben, mich in mehreren Abteilungen einsetzen zu können.
Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
Parallel schaue ich mich nach einem neuen Arbeitgeber um. Viele IT-Stellen (IT-Systemadministrator z.B.) sind mit EG9a ausgeschrieben. Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung, Studium oder ähnlich.
Habe diese Arbeitgeber kontaktiert und gefragt wie die Eingruppierung bei mir aussehen würde. Man spricht von EG8, ggf. EG9a bei entsprechenden Nachweisen.
Sehe die Situation im IT-Bereich für mich als aussichtslos. Zumindest zeigen mir mehrere Situationen, dass es sich nicht wirklich rechnet IT zu machen. Meine Kollegen im Steueramt haben keinerlei IT-Anteil und werden auch min. EG7 oder 8 eingruppiert.
MoinMoin:
Einfach die IT Zeiten korrekt aufschreiben und dann nach 45% absolut nichts mehr machen in dem Bereich, mit den Hinweis, du darfst laut BKPV nicht mehr machen.
Layer8:
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:08 ---Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.
--- End quote ---
--- Zitat von: My3yes am 27.05.2024 13:19 ---Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
--- End quote ---
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.
--- Zitat von: My3yes am 27.05.2024 13:19 ---Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
--- End quote ---
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.
My3yes:
--- Zitat von: Layer8 am 27.05.2024 15:05 ---
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:08 ---Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.
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--- Zitat von: My3yes am 27.05.2024 13:19 ---Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
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Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.
--- Zitat von: My3yes am 27.05.2024 13:19 ---Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.
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Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.
Die Stellenbeschreibung habe ich sehr detailliert aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Die realistischen Arbeitsanteile habe ich aufgeschlüsselt. Bei der Bewertung wurden diese teilweise angeglichen und zum BKPV geschickt. Dieser weist daraufhin, dass IT nicht mindestens 50% Stellenwert findet und bewertet wie eingangs erwähnt mit EG8. Als zusätzliche Hürde sieht er einen BLI vor. Somit ist die EG8 bei den geschilderten Konstellationen auch nur möglich wenn ich den BLI mache. Anderenfalls bleibt es bei der EG7.
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