Autor Thema: Negativer Schriftverkehr in der Personalakte  (Read 1739 times)

Serenity

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Ich bin seit 2012 bei einem staatlichem Dienstherren, erst auf Probe, dann auf Lebenszeit (Wechsel direkt nach Beendigung des Studiums). Als damals meine Verbeamtung aL anstandt, regte sich mein DH nicht. Ich bin dann aktiv auf meine Führung zugegangen und habe das Gespräch gesucht. Damals wurde mir gesagt, dass sie überlegen, die Probezeit zu verlängern (um drei Monate um genau zu sein), da ich in dem Jahr länger krank war (Pfeiffrisches Drüsenfieber) und meine Abschlussnoten nicht so gut waren. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, dies werde nicht in meiner Akte vermerkt. Drei Monate später Verbeamtung mit einer guten Beurteilung.
Seitdem war jede Beurteilung wirklich sehr gut (manche wurden nur von ganz oben gedeckelt, wie es halt mal so ist beim Staat). Nun steht wahrscheinlich bei mir demnächst ein Dienstherrenwechsel aus persönlichen Gründen an und ich dachte mir so, ich schau mal in meine Akte.
Ich bin fast aus allen Wolken gefallen.  NATÜRLICH wurde alles hierzu zum Akt genommen  (inkl. vieler handschriftlichen Anmerkungen), obwohl mir damals gesagt wurde, dass dies nicht der Fall sein wird. Auch enthält meine Akte eine Aufstellung aller Krankheitstage (seit 2018 immerhin 12 Stück).
Ich war so geschockt, dass ich erst mal sprachlos war. Nun meine Frage, kann ich für diesen negativen Schriftverkehr eine Löschung aus der Akte beantragen, oder habe ich hier einfach Pech gehabt? Dies würde ja evtl. immense Auswirkungen auf einen evtl. Wechsel haben können.

Amtsschimmel

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Antw:Negativer Schriftverkehr in der Personalakte
« Antwort #1 am: 30.03.2023 00:02 »
Ich bin seit 2012 bei einem staatlichem Dienstherren, erst auf Probe, dann auf Lebenszeit (Wechsel direkt nach Beendigung des Studiums). Als damals meine Verbeamtung aL anstandt, regte sich mein DH nicht. Ich bin dann aktiv auf meine Führung zugegangen und habe das Gespräch gesucht. Damals wurde mir gesagt, dass sie überlegen, die Probezeit zu verlängern (um drei Monate um genau zu sein), da ich in dem Jahr länger krank war (Pfeiffrisches Drüsenfieber) und meine Abschlussnoten nicht so gut waren. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, dies werde nicht in meiner Akte vermerkt. Drei Monate später Verbeamtung mit einer guten Beurteilung.
Seitdem war jede Beurteilung wirklich sehr gut (manche wurden nur von ganz oben gedeckelt, wie es halt mal so ist beim Staat). Nun steht wahrscheinlich bei mir demnächst ein Dienstherrenwechsel aus persönlichen Gründen an und ich dachte mir so, ich schau mal in meine Akte.
Ich bin fast aus allen Wolken gefallen.  NATÜRLICH wurde alles hierzu zum Akt genommen  (inkl. vieler handschriftlichen Anmerkungen), obwohl mir damals gesagt wurde, dass dies nicht der Fall sein wird. Auch enthält meine Akte eine Aufstellung aller Krankheitstage (seit 2018 immerhin 12 Stück).
Ich war so geschockt, dass ich erst mal sprachlos war. Nun meine Frage, kann ich für diesen negativen Schriftverkehr eine Löschung aus der Akte beantragen, oder habe ich hier einfach Pech gehabt? Dies würde ja evtl. immense Auswirkungen auf einen evtl. Wechsel haben können.

Du warst mal länger krank, deine Probezeit wurde verlängert (die schlechten Noten sind ja so oder so dokumentiert, das macht also keinen Unterschied), da offenbar nach Einschätzung der Dienststelle nicht genug Zeit abgeleistet worden ist, um die reguläre BAL zu vollziehen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Und *gähn* 12 Tage krank in fünf Jahren? Jetzt komm schon, darauf muss man nicht mal antworten, oder? Natürlich ist das viel zu viel, du solltest deinen Dienstherrenwechsel unverzüglich abbrechen, um das Gesicht zu wahren.

Thomber

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Antw:Negativer Schriftverkehr in der Personalakte
« Antwort #2 am: 30.03.2023 07:30 »
Ich habe gelesen:

1. Nach der Verbeamtung nur GUTe bis SEHR GUTe Beurteilungen
und
2. seit 2018 12 Tage krank.


Es mag sein, dass der Umfang Deiner Akte überrascht aber 1. und 2. sind doch gute Aspekte, die kein Grund zur Sorge sein sollten.

Unlucky

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Antw:Negativer Schriftverkehr in der Personalakte
« Antwort #3 am: 30.03.2023 08:19 »
Der Teil Personalaktenrecht ist ein Teil des Beamtengesetzes. Dort steht einiges. In meinem Bundesland hatte ich mal um Entfernung eines negativen Eintrages gebeten, nach einigem Gezeter haben die das dann gemacht. Wobei ich aber die Eintragungen bei Dir nicht unbedingt negativ finde. Die andere Frage ist, ob sowas überhaupt in die Personalakte gehört, zumindest der Schriftwechsel bzgl. der Nachfrage auf Beamtung aL. Ich habe mir damals den Kommentar zum Gesetz geholt, wo ich viel rausholen konnte.

Serenity

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Antw:Negativer Schriftverkehr in der Personalakte
« Antwort #4 am: 30.03.2023 12:30 »
Ich werde nach unserem BG eine Löschung des Schriftverkehrs beantragen. Vielen Dank für eure Antworten, ich war gestern im ersten Moment etwas geschockt, da mir damals expliziert gesagt wurde, dass sich hierzu nichts in der Akte finden wird und ich leider meine damalige Vorgesetzte nicht mehr direkt darauf ansprechen konnte/kann.