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[BW] Jobbike Forderung

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Schlammspringer:
Hallöchen liebe Forenmitglieder, folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2021 habe ich ein Jobbike bestellt und bekommen. Ich hatte ein super teures Fahrradschloss. Abgestellt war es im Fahrradkeller des Hauses, wo eigentlich nur die Mieter zugang haben. Der Zugang von aussen ist nur duch eine dicke Stahltür mit Schlüssel möglich.

Da bei uns auch viel Gerümpel (Kinderwägen, Rollatoren, Fitnessgeräte) drin steht, konnte ich es ab und zu mal nur in sich aber nicht an einem Ständer abschließen.

Ein paar Monate später wurde es mir geklaut  :-\.

War natürlich bei der Polizei, hab Anzeige erstattet und hab es dem LBV und der Versicherung gemeldet.

Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.

Die Forderung kam letzte Woche vom LBV. Jetzt meine Frage, ist die Forderung nicht schon verjährt? Im Internet hab ich dazu nichts gefunden.

Grüße
Schlammspringer

Poincare:
Mal die umgekehrte Frage: Warum sollte denn das bereits verjährt sein? Selbst bei der 3-jährigen Verjährungsfrist würde die Forderung erst zum 31.12.24 verjähren, falls sie noch in 2021 entstanden ist (bleibt in deinem Post vage).

Matze1986:

--- Zitat von: Schlammspringer am 30.03.2023 08:05 ---
Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.


--- End quote ---

Schon hier sagt einem doch die Logik schon, dass da eine Forderung kommen wird.
Und wie kommen Sie darauf, dass eine solche Forderung bereits verjährt wäre?

Schlammspringer:
Meine Frage ist, ist die Forderung schon verjährt. Ich habe nicht geschrieben "ich glaube die Forderung ist verjährt, bitte bestätigt mich darin".
Wie wäre es denn, wenn man nur antwortet, wenn man wirklich eine hilfreiche antwort hat?

Matze1986:
Die Frage ist halt schon so "clever", dass man nicht daran glaubt, dass sie ernst gemeint ist.

Aber gerne helfe ich Ihnen weiter:

NEIN

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