Autor Thema: Beginn Zahlung bei Höhergruppierung zur Mitte des Monats  (Read 2622 times)

ÖDyssee

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Hallo liebe Foren-Gemeinschaft,

ich habe eine Frage zur Zahlung bei Höhergruppierung. Ich wurde zum 15.3. höhergruppiert. Laut Abrechnung wurde mir für März das Gehalt meiner alten EG und das meiner neuen EG anteilig ausgezahlt - also 50:50.

Nach meinem Verständnis des § 17 Abs. 4 S. 4 TVöD-V müsste doch das volle Entgelt der neuen EG ab dem 1. März ausgezahlt werden, egal zu welchem Zeitpunkt die Höhergruppierung stattfand. Oder nicht?

Grüße

ÖDyssee

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Ja ich weiß was da steht, wie oben ausgeführt. Jedoch weiß  es entweder unsere Abrechnung nicht (oder wollen es nicht wissen) oder aber meine Auslegung ist falsch. Ersteres kann ich mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit vermuten, letzteres (als Inhalt der Frage) kann hier beantwortet werden.

Eine Frage mit einer Frage zu beantworten ist möglich aber nicht notwendig  ;D

FearOfTheDuck

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Jap! Ich hoffe für den Fragesteller, dass er nicht lange kämpfen muss, dass die dortigen Personixschnaller das korrigieren. Da fragt man sich echt, ob die mal einen Tarifvertrag in die Hand gedrückt bekommen.

@TE: Da solltest du jetzt auch drauf auchten, dass der nächste Stufensprung klappt.

ÖDyssee

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Schön das wenigstens hier Einigkeit besteht.

Nach einem Telefonat mit der Bezügestelle ("keine Ahnung" - eigentlich wie immer, wenn ich dort anrufe), hatte die gleich eine E-Mail abgeschickt und dann nochmal hier geschrieben, um auf Nummer sicher zu gehen  :P

Immer das gleiche mit den doofen PA bei uns. Ich glaube auch es würde nicht helfen ihnen etwas zum Lesen vorzulegen  :-X 

MoinMoin

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Warum sich darüber aufregen?
Fehlende Zahlung einfordern und dann das gerichtliche Mahnverfahren starten  ;D
Dann bekommen Menschen mit ausreichend Hirn hoffentlich den Vorgang vorgelegt. :'(

Jonny9529

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Hallo, das du höhergruppiert wirst hat man einen Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung von 6 Monaten. Dies nennt sich Ausschussfrist. Die ist leider nur wenigen bekannt aber der Anspruch besteht. Allerdings musst du dafür schriftlich noch einen Antrag stellen. Du hast also Anspruch drauf, dir ab Antragstellung der Höhergruppierung minus 6 Monate die das Geld auszahlen zu lassen. Bei einer Höhergruppierung  ohne Antrag nur 6 Monate.  Wir bekommen jetzt 18 Monate rückwirkend ausgezahlt.

FearOfTheDuck

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Welche Relevanz hätte das im Sachverhalt? Antrag auf HG gibt es nicht mehr. Ohne wirksame Geltendmachung verfallen alle Geldansprüche rückwirkend ab 6 Monate.

ÖDyssee

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Hier die Antwort von unserer PA:

Die Höhergruppierung wird an dem Tag wirksam, welcher im Vertrag niedergeschrieben ist. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung, wird jedoch bei der nächsten Steigerung zum Beginn des Monats wirksam, darauf bezieht sich der § 17 Abs. 4 TVöD und nicht auf die Höhergruppierung an sich.

Kann das bitte nochmal jemand validieren und ggf. eine passende Antwort posten? Danke!

EDIT: Die nächste Stufenvorrückung ist dann wieder zum 1.3.

« Last Edit: 17.04.2023 07:54 von ÖDyssee »

FearOfTheDuck

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Mir scheint, deine Personalabteilung ist im verstehenden Lesen grundlegender Gesetzestexte eher so lala; freundlich ausgedrückt.

inframax hatte den passenden Satz bereits zitiert:
4 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.

Steht doch da.

Hier wird deutlich auf die Veränderung, also in deinem Falle die HG angespielt und dass rückwirkend entsprechend zu zahlen ist. Was deine rätselhafte PA hier anderes erkennen möchte, ist mir schleierhaft.
Du kannst ja mal fragen, wie sie darauf kommen, in einem Absatz, der sich ausdrücklich auf Höhergruppierung (bis auf Satz 3) nezieht, diese auklammern wollen.



MoinMoin

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Mir scheint, deine Personalabteilung ist im verstehenden Lesen grundlegender Gesetzestexte eher so lala; freundlich ausgedrückt.

inframax hatte den passenden Satz bereits zitiert:
4 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.

Steht doch da.

Hier wird deutlich auf die Veränderung, also in deinem Falle die HG angespielt und dass rückwirkend entsprechend zu zahlen ist. Was deine rätselhafte PA hier anderes erkennen möchte, ist mir schleierhaft.
Du kannst ja mal fragen, wie sie darauf kommen, in einem Absatz, der sich ausdrücklich auf Höhergruppierung (bis auf Satz 3) nezieht, diese auklammern wollen.
Gruselig.

Eigentlich sollte man mit denen nicht diskutieren oder denen ihren Job machen, sondern einfach Geld einfordern, bei nicht Zahlung ab zum ArbG oder Mahnverfahren einleiten.

Dann wird so etwas deutlicher dokumentiert  >:(

Beamter

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Ja ich weiß was da steht, wie oben ausgeführt. Jedoch weiß  es entweder unsere Abrechnung nicht (oder wollen es nicht wissen) oder aber meine Auslegung ist falsch. Ersteres kann ich mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit vermuten, letzteres (als Inhalt der Frage) kann hier beantwortet werden.

Eine Frage mit einer Frage zu beantworten ist möglich aber nicht notwendig  ;D


Sie sind seltsam. Erstens hat der Kollege ihre Frage durch Bestätigung ihrer Annahme beantwortet und zweitens ist ihre Behauptung, er hätte mit einer Frage geantwortet, eine falsche Behauptung.