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Beginn Zahlung bei Höhergruppierung zur Mitte des Monats
Jonny9529:
Hallo, das du höhergruppiert wirst hat man einen Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung von 6 Monaten. Dies nennt sich Ausschussfrist. Die ist leider nur wenigen bekannt aber der Anspruch besteht. Allerdings musst du dafür schriftlich noch einen Antrag stellen. Du hast also Anspruch drauf, dir ab Antragstellung der Höhergruppierung minus 6 Monate die das Geld auszahlen zu lassen. Bei einer Höhergruppierung ohne Antrag nur 6 Monate. Wir bekommen jetzt 18 Monate rückwirkend ausgezahlt.
FearOfTheDuck:
Welche Relevanz hätte das im Sachverhalt? Antrag auf HG gibt es nicht mehr. Ohne wirksame Geltendmachung verfallen alle Geldansprüche rückwirkend ab 6 Monate.
ÖDyssee:
Hier die Antwort von unserer PA:
Die Höhergruppierung wird an dem Tag wirksam, welcher im Vertrag niedergeschrieben ist. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung, wird jedoch bei der nächsten Steigerung zum Beginn des Monats wirksam, darauf bezieht sich der § 17 Abs. 4 TVöD und nicht auf die Höhergruppierung an sich.
Kann das bitte nochmal jemand validieren und ggf. eine passende Antwort posten? Danke!
EDIT: Die nächste Stufenvorrückung ist dann wieder zum 1.3.
FearOfTheDuck:
Mir scheint, deine Personalabteilung ist im verstehenden Lesen grundlegender Gesetzestexte eher so lala; freundlich ausgedrückt.
inframax hatte den passenden Satz bereits zitiert:
--- Zitat von: infraMax am 30.03.2023 15:08 ---4 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.
Steht doch da.
--- End quote ---
Hier wird deutlich auf die Veränderung, also in deinem Falle die HG angespielt und dass rückwirkend entsprechend zu zahlen ist. Was deine rätselhafte PA hier anderes erkennen möchte, ist mir schleierhaft.
Du kannst ja mal fragen, wie sie darauf kommen, in einem Absatz, der sich ausdrücklich auf Höhergruppierung (bis auf Satz 3) nezieht, diese auklammern wollen.
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 17.04.2023 08:10 ---Mir scheint, deine Personalabteilung ist im verstehenden Lesen grundlegender Gesetzestexte eher so lala; freundlich ausgedrückt.
inframax hatte den passenden Satz bereits zitiert:
--- Zitat von: infraMax am 30.03.2023 15:08 ---4 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.
Steht doch da.
--- End quote ---
Hier wird deutlich auf die Veränderung, also in deinem Falle die HG angespielt und dass rückwirkend entsprechend zu zahlen ist. Was deine rätselhafte PA hier anderes erkennen möchte, ist mir schleierhaft.
Du kannst ja mal fragen, wie sie darauf kommen, in einem Absatz, der sich ausdrücklich auf Höhergruppierung (bis auf Satz 3) nezieht, diese auklammern wollen.
--- End quote ---
Gruselig.
Eigentlich sollte man mit denen nicht diskutieren oder denen ihren Job machen, sondern einfach Geld einfordern, bei nicht Zahlung ab zum ArbG oder Mahnverfahren einleiten.
Dann wird so etwas deutlicher dokumentiert >:(
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