Der erste Eindruck mag wohl so erscheinen, dass die Person wohl den falschen Beruf ergriffen hat. Mir ist durchaus bewusst, dass am Ende des Tages Fakten zählen. Die 0 Punkte resultieren daraus, dass die Person nun mal nach einer Krankheitsphase umgehend die Klausuren, ohne Übung und ansehen, geschrieben hat. Es ist meines Erachtens die logische Konsequenz. Zudem sind 0 Punkte nicht zwingendermaßen gleichzusetzen damit, dass die Person nichts aufs Blatt gebracht hat oder gar Arbeitsverweigerung. Die Person zeigte mir ein paar der Prüfungen. Tatsächlich konnte ich sehen, dass die Person die Klausuren alle bearbeitet hatte. Es reichte nun mal nicht für eine Bepunktung.
Nun erhielt die Person eine Antwort auf den gestellten Antrag für die Verlängerung der Ausbildung. Der Antrag wurde abgelehnt bzw. nicht befürwortet. Das Problem ist nicht die Ablehnung sondern die fadenscheinigen Begründungen für die Ablehnung. So wurde der Person etwas angedichtet, was nachweislich nicht zutreffend ist. Es geht u.a. dabei um die Krankmeldungen, die er eingereicht hat. So steht in der Begründung, dass die Person z.B. 10.2.23 - 16.2.23 unentschuldigt gefehlt hat. Korrekt ist, dass die Person am 12.2.23 eine AU eingereicht hat und die Sekretärin diese annahm. In unserer Stelle ist es so, dass am 3. Fehltag die AU eingereicht werden muss. Dies ist geschehen.
Darüber hinaus stützte sich die Ablehnung (auch Statement) darauf, dass er angeblich Arbeitsverweigerung beging. Wie kann man Arbeitsverweigerung begehen, wenn die Person alles bearbeitet hat, was die Person konnte bei den Nachholklausuren? Von den insgesamt 7 Prüfungsfächern liegen davon in 2 Fächern eine Berichterstattungen vor, wo Aufsichtslehrkräfte die Person bezichtigen Arbeitsverweigerungen begangen zu haben. In der Berichterstattung steht u.a. drin dass die Person in die Luft gestarrt hat oder die Person hat zu lange in dem Gesetzbuch geblättert. Das ist einfach absurd.
Es stehen noch weitere seltsame Anschuldigungen und Bezichtigungen u.a. dass die Person angeblich negativ aufgefallen sei - was aber nicht der Fall war. Das ganze Schreiben erweckt den Eindruck, dass die Entscheidung vorher gefällt wurde, bevor die Person angehört wurde - anschließend hat man sich Gründe gesucht, um den Antrag negativ zu bescheiden. Besonders missfällt mir, dass in der Begründung kein einziges Wort fällt, weshalb die Person eine Verlängerung gewünscht hat oder was die Ursachen sind - nämlich der gesundheitliche Aspekt. Es fand nicht wirklich eine faire Anhörung statt. Die Aufforderung der Antrag glich einer Farce, denn das Resultat stand vorher fest - ebenso musste die Person lange 6-8 Wochen auf die Antwort warten.
Jedenfalls bangt die Person jetzt um das Studium und um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Denn in der Ablehnung stand ebenso drin, dass die Schule, selbst bei einem Bestehen der Zwischenprüfung es äußerst für unwahrscheinlich hält, dass die Person, dass gesamte Studium besteht. Es stellt sich die Frage, ob eine Ablehnung der Ausbildungsverlängerung auch eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach sich ziehen würden - z.B. mangels Eignung? Darf die Person trotzdem die Zwischenprüfung und die Wiederholungsklausur mitschreiben oder ist es dafür gar zu spät?
Die Person möchte das Studium unter allen Umständen fortsetzen. Ich bin von der Person überzeugt. Die Person ist beschwerlich in das Studium gestartet wegen Krankheit. Ich denke, dass die Person zumindest die Chance erhalten sollte beide Zwischenprüfungen und Wiederholung zu schreiben.