Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Zwischenprüfung Finanzamt Wiederholung Steuer Finanzwirt
Kieler Nordstern:
Hallo :),
Ein Anwärter hat bei uns im Herbst mit seinem Studium als Finanzbeamter angefangen in Bayern. Die Person ist beschwerlich in das Studium gestartet u.a. ist eigens dafür umgezogen. Die Person war mehrmals krank wegen Corona und das insgesamt mehr als 3. Wochen. Nun, sobald man länger als 3. Wochen krank ist, wird das an die zuständige Behörde übermittelt. Das Sekretariat hat die Person aufgefordert, weil es in der StBAPO vorgeschrieben ist, eine Verlängerung der Ausbildung nach Paragraph 11 StBAPO zustellen. Es soll dann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Wiederholung möglich ist im Grundstudium 1. Die Person hat diesen Antrag auch gestellt nun sind mehr als 3-4 Wochen vergangen ohne Reaktion von der Stelle. Niemand fühlt sich verantwortlich.
Kurz vor den Prüfungen war die Person dann insgesamt
mehr als 1. Monat krank und verpasst so die Prüfungen. Laut der StBAPO muss er die Prüfungen nachschreiben, sobald der Hinderungsgrund wegfällt. Die Person kehrte nach der Krankenzeit zurück und schreibt nun die Klausuren nach. Während der Krankheitsphase hatte er nicht Gelegenheit gehabt zu lernen, da die Person sehr angeschlagen war, weshalb die Person in allen Nachschreibe-Klausur 0 Punkte geschrieben hat. Die Person steht jetzt vor der Zwischenprüfung und ist mittelmäßig vorbereitet. Soll die Person trotzdem antreten? Laut der StBAPO steht, dass...
"Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn mindestens drei Prüfungsarbeiten mit jeweils mindestens fünf Punkten bewertet worden sind, in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens fünf erreicht worden ist und die Endpunktzahl mindestens 200 beträgt (§ 41 Abs. 3 StBAPO). Für die Ermittlung der Endpunktzahl ist die Summe der 30-fachen Durchschnittspunktzahl der Prüfungsarbeiten und der 10-fachen Durchschnittspunktzahl der Leistungen bis zur Zwischenprüfung zu bilden (§ 41 Abs. 2 StBAPO)."
Die Person hat in den vorherigen Prüfungen überall 0 Punkte geschrieben ("Nachschreibe-Klausur s.o.). Die Zwischenprüfung kann nur 1x wiederholt werden, wenn sie beim 1. Anlauf nicht geschafft wurde.
So wie es aussieht wird die Person die Verlängerung nicht bekommen.
Die Situation scheint auswegslos zu sein. Hat einer eine solche Situation schon erlebt und kann einer helfen?
Wie viele Punkte - pro Fach- bräuchte die Person um doch noch die Zwischenprüfung zu bestehen?
Vielen Dank.
clarion:
0 Punkte ist schon eine Hausnummer. Es ist vielleicht doch nicht der richtige Beruf.
Matze1986:
--- Zitat von: clarion am 30.03.2023 23:38 ---0 Punkte ist schon eine Hausnummer. Es ist vielleicht doch nicht der richtige Beruf.
--- End quote ---
Sehe ich ähnlich. 0 Punkte bedeutet absolutes Versagen.
Ich meine, in einer Klausur kann das tatsächlich mal vorkommen, aber in allen?
Floki:
In NRW ist es bei so langen Krankheitszeiten schlichtweg nicht mehr möglich, dass duale Studium erfolgreich zu absolvieren. In der Vergangenheit wurden die Studenten praktisch ein Jahrgang zurückgestuft.
Ob das in BY so praktiziert oder gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Pukki:
Bist du sicher, dass die "alte" StBAPO für die betreffende Person noch gilt? Die wurde im Herbst 2022 durch eine Neufassung abgelöst. Unabhängig davon haben sich die §§ geändert, inhaltlich ist es aber wohl beim Alten geblieben:
Da in der StBAPO unter anderem auch steht, dass die Prüfung vollständig zu wiederholen ist (§47 I alt, $67 I neu), gehe ich davon aus, dass auch in der Wiederholung der Prüfung die ursprünglichen Maßstäbe gelten und die nicht bestandenen vorherigen Prüfungsergebnisse nicht mit einbezogen werden.
Das heißt in der Folge:
- mindestens drei Klausuren mit 5 Punkten oder mehr,
- durchschnittlich über alle 5 schriftlichen Prüfungen 5 Punkte oder mehr,
- Endnotenpunktzahl mindestens 200.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version