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[BY] Zwischenprüfung Finanzamt Wiederholung Steuer Finanzwirt
sapere aude:
M. E. ist die Teilnahme am ersten Versuch schon fraglich gewesen. Jetzt ist es schwierig (unmöglich) noch einen anderen Weg einzuschlagen. § 67 StBAPO Abs 2 heißt es: Die Zwischenprüfung kann nur innerhalb von sieben Monaten wiederholt werden. Der Ausbildungsverlauf wird wegen der Wiederholung der Zwischenprüfung nicht ausgesetzt. Der Vorbereitungsdienst wird nicht verlängert.
Viel Erfolg! Vielleicht ist ein anderer Weg der bessere Weg!
Kieler Nordstern:
--- Zitat von: Pukki am 31.03.2023 10:41 ---Bist du sicher, dass die "alte" StBAPO für die betreffende Person noch gilt? Die wurde im Herbst 2022 durch eine Neufassung abgelöst. Unabhängig davon haben sich die §§ geändert, inhaltlich ist es aber wohl beim Alten geblieben:
Da in der StBAPO unter anderem auch steht, dass die Prüfung vollständig zu wiederholen ist (§47 I alt, $67 I neu), gehe ich davon aus, dass auch in der Wiederholung der Prüfung die ursprünglichen Maßstäbe gelten und die nicht bestandenen vorherigen Prüfungsergebnisse nicht mit einbezogen werden.
Das heißt in der Folge:
- mindestens drei Klausuren mit 5 Punkten oder mehr,
- durchschnittlich über alle 5 schriftlichen Prüfungen 5 Punkte oder mehr,
- Endnotenpunktzahl mindestens 200.
--- End quote ---
Wie du schon richtig geschrieben hast. Es gab ein wenig Veränderungen jedoch ist hier maßgebend der § 65 StBAPO. Die Endpunktzahl 200 muss erreicht werden und 3 Klausur bestanden haben, dann ist die Person durch.
Nein, die Berechnung ist in §65 (2); §65 (3) StBAPO geregelt: Demnach muss die Person in der Zwischenprüfung jeweils in den 5 Prüfungsfächer mindestens 7 Punkte erzielen = 5 Fächer x 7 Pkt = 35 Pkt - - - 35 Pkt : 5 Fächeranzahl = 5 Pkt - - - 5 Pkt x 30 Faktor (§ 65 (2) Nr. 1) = 210 Punkte.
(mindestens 6,7 Punkte pro Klausur)
Prüfer SH:
Jetzt mal ehrlich bitte, hat er jeweils übers Wetter in den Klausuren geschrieben, also mit Absicht 0 Punkte, oder wurden tatsächlich alle durchgezogen in der Absicht ein gutes Ergebnis zu erzielen?
Normalerweise ist es schon fast aussichtslos, wenn nicht komplett neu angefangen wird.
Praxisblöcke gab es wahrscheinlich nich nicht wirklich oder?
sapere aude:
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 05.04.2023 19:07 ---
--- Zitat von: Pukki am 31.03.2023 10:41 ---Bist du sicher, dass die "alte" StBAPO für die betreffende Person noch gilt? Die wurde im Herbst 2022 durch eine Neufassung abgelöst. Unabhängig davon haben sich die §§ geändert, inhaltlich ist es aber wohl beim Alten geblieben:
Da in der StBAPO unter anderem auch steht, dass die Prüfung vollständig zu wiederholen ist (§47 I alt, $67 I neu), gehe ich davon aus, dass auch in der Wiederholung der Prüfung die ursprünglichen Maßstäbe gelten und die nicht bestandenen vorherigen Prüfungsergebnisse nicht mit einbezogen werden.
Das heißt in der Folge:
- mindestens drei Klausuren mit 5 Punkten oder mehr,
- durchschnittlich über alle 5 schriftlichen Prüfungen 5 Punkte oder mehr,
- Endnotenpunktzahl mindestens 200.
--- End quote ---
Wie du schon richtig geschrieben hast. Es gab ein wenig Veränderungen jedoch ist hier maßgebend der § 65 StBAPO. Die Endpunktzahl 200 muss erreicht werden und 3 Klausur bestanden haben, dann ist die Person durch.
Nein, die Berechnung ist in §65 (2); §65 (3) StBAPO geregelt: Demnach muss die Person in der Zwischenprüfung jeweils in den 5 Prüfungsfächer mindestens 7 Punkte erzielen = 5 Fächer x 7 Pkt = 35 Pkt - - - 35 Pkt : 5 Fächeranzahl = 5 Pkt - - - 5 Pkt x 30 Faktor (§ 65 (2) Nr. 1) = 210 Punkte.
(mindestens 6,7 Punkte pro Klausur)
--- End quote ---
Wo kommen die 7 Punkte her?
Ich lese und kenne nur 5 Punkte!
Prüfer SH:
Also bei uns in SH kommt das auch häufig vor, immer öfter sogar (meistens wegen Corona oder psychisch). Meistens geht es noch einmal von vorne los, manchmal auch vom gehobenen Dienst in den mittleren. Und das tut den Leuten gut, niemand wird verheizt und für die Zukunft hat man immer noch alle Möglichkeiten des Aufstiegs. Wenn man will und wenn man einen guten Vorsteher hat, ist vieles möglich. Und das passiert wirklich nicht selten. Und da muss sich auch niemand für schämen. Das ist verdammt hart und das weiß jeder.
Es werden Leute gebraucht und deshalb ist man heutzutage viel flexibler, als es früher der Fall war. Man muss eben nur wollen und auch in der Lage dazu sein. Deswegen fragte ich, wie die 0 Punkte entstanden sind. Wenn wirklich vernünftig am Unterricht teilgenommen wurde, als er nicht krank war und trotzdem 0,0 erreicht wurden, hat es meiner Meinung nach auch im mittleren Dienst keinen Sinn mehr. Das macht dann ja auch keinen Spaß und ist halt nicht das Richtige, echt kein Weltuntergang. Man sollte nur so viel Stil haben, das irgendwann auch einzugestehen.
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