Das ist in der Tat misslich und hier wäre eine Regelung wie sie im TVöD ist hilfreich (dort wird man bei Wechsel von vorübergehend auf dauerhafte Übertragung so gestellt, als ob man von vornerein sie übertragen bekommen hätte).
Wenn also deine Frau nicht gewillt ist, diese Übertragung ohne absehbares (fixiertes) Ende zu akzeptieren, dann kann sie natürlich versuchen, dass dieses schriftlich fixiert wird, bzw. beim PR entsprechendes vermelden, damit diese ggfls. der Übertragung nicht zustimmen, aus besagtem Grund, dass sie in der Tat auf Ewig im Entgelt der Stufe 2 kleben bleiben würde.
Faktisch könnte der Ag natürlich von einer Elternzeitvertetung zur nächsten einem diese vorübergehende Übertragung aufdrücken.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man sich gegen eine vorübergehende Übertragung wehren kann.
Einer Höhergruppierung muss man ja nicht zustimmen.