Da du kein Altfall bist, steht dir der Krankengeldzuschuss nur in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld (statt wie bei Altfällen dem Nettokrankengeld) und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten Entgelt zu. Meistens verbleibt nur noch ein ganz geringer Betrag oder sogar nur 0,00 EUR.