Autor Thema: Das LBV  (Read 1147 times)

Scanner

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Das LBV
« am: 31.03.2023 11:33 »
Hallo,

wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Schnelligkeit des LBV?

Das LBV wurde von meinem Arbeitgeber bereits Ende Januar über meine Höhergruppierung informiert.
Dass es vom LBV jetzt nicht unbedingt noch im Januar oder auch im Februar umgesetzt worden wäre, kann ich ja noch irgendwo verstehen.

Aber heute morgen schaue ich auf mein Bankkonto und ich habe immer noch mein *bisheriges* Gehalt bekommen ohne Änderung.

Also ich bin einfach echt geschockt über diese Leute - sorry.

MoinMoin

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Antw:Das LBV
« Antwort #1 am: 31.03.2023 11:39 »
Das LBV arbeitet bei uns bei konkreten Anweisungen und Vorgaben stets, zügig.
Da hast du wohl mit deinem LBV echt Pech.

Bei uns ist nicht das LBV das Problem, sondern die Personaler, die dem LBV nicht die Dinge korrekt mitteilen.

Ich würde dir empfehlen, dass du deinen Ag umgehend aufforderst, bis zum, 14.4. dir dein dir zustehendes Entgelt zu überweisen und danach eine entsprechende gerichtliches Mahnverfahren einleiten, vielleicht kommen sie dann in die Puschen.

ISN

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Antw:Das LBV
« Antwort #2 am: 31.03.2023 12:02 »
@Scanner: Falls auf deiner Gehaltsmitteilung die Telefonnummer deines Sachbearbeiters steht, ruf ihn doch einfach mal an.
Wenn die Personalstelle die Bezügestelle Ende Januar informiert hat, war es natürlich technisch nicht möglich, die Änderung bei der Gehaltszahlung für Januar zu berücksichtigen. Für Februar dürfte spätestens Mitte des Monats Eingabeschluss gewesen sein. Falls noch etwas zu klären war, dürfte es für Februar auch nicht mehr geklappt haben. Im März hätte es aber eigentlich drin sein müssen. Also ruf an und frag nach. Wie hoch ist denn der monatliche Mehrbetrag, den du erwartest?

Scanner

  • Gast
Antw:Das LBV
« Antwort #3 am: 31.03.2023 12:21 »
Es sind ca. 100€ und dann auch noch rückwirkend für einen bestimmten Zeitraum. Also hätte ich jetzt ohnehin diesen Monat noch zusätzlich etwas mehr bekommen müssen.

Na ja, leider sprechen die Rezensionen bei Google über mein zuständiges LBV eine klare Sprache...

ISN

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Antw:Das LBV
« Antwort #4 am: 31.03.2023 12:28 »
Dann solltest du dem LBV die von MoinMoin vorgeschlagenen Schritte ankündigen.