Autor Thema: Höhergruppierung - aktuelle Laufzeit der Altersstufe bleibt?  (Read 3014 times)

loHa

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Hallo liebes Forum,

eine kleine Frage:
Aktuell befinde ich mich in der Altersstufe 4 und würde Ende des Jahres in die nächste Altersstufe 5 kommen.
In der gleichen Abteilung wird nun eine Stelle frei die eine Entgeltgruppe höher bewertet ist.
Nun meine Frage: Sollte ich diese Stelle annehmen würde ich dann zwar in die nächst höhere Entgeltstufe kommen, aber müsste bei der Laufzeit der Altersstufe 4 wieder bei 0 Jahren anfangen, oder wird diese übernommen und ich würde dann Ende des Jahres in die Alterstufe 5 aufsteigen?

Vielen Dank!

ISN

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Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit neu.

loHa

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Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.

Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.

Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.

Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...

Danke für die Info!

Organisator

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Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.

Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.

Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.

Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...

Danke für die Info!

Da du der Übertragung von eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderungen zustimmen musst, dürfte dem nichts im Wege stehen.

ISN

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Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.

Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.

Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.

Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...

Danke für die Info!

Das ginge zwar, wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen würde, wäre aber keine Lösung für das Problem. Bei einen späteren Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung wäre für die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeit der Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung maßgebend. Die Lösung könnte sein, dass die Stufenlaufzeit in deiner jetzigen Entgeltgruppe und Stufe verkürzt wird, so dass du noch vor der Höhergruppierung in Stufe 5 aufsteigst.

MoinMoin

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Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.

Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.

Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.

Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...

Danke für die Info!

Das ginge zwar, wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen würde, wäre aber keine Lösung für das Problem. Bei einen späteren Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung wäre für die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeit der Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung maßgebend. Die Lösung könnte sein, dass die Stufenlaufzeit in deiner jetzigen Entgeltgruppe und Stufe verkürzt wird, so dass du noch vor der Höhergruppierung in Stufe 5 aufsteigst.
Oder vorübergehende Übertragung bis zum Stufenanstieg. Dann eine Unterbrechung zwischen dieser Übertragung und der dauerhaften Übertragung. Juristisch sollte da ein Tag reichen, oder?
Aber man könnte um sicher zu sein, ja einen Monat auf die HG und das Geld verzichten.

ISN

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Da man unmittelbar durch die nicht nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit eingruppiert ist, ist ein Verzicht auf die Höhergruppierung nicht möglich. Es bliebe also nur die von dir beschriebene Möglichkeit, die dauerhafte Übertragung erst nach einer Unterbrechung vorzunehmen. Dafür bietet sich eventuell ein Urlaub an, mit dessen Beginn die vorübergehende Übertragung widerrufen wird.

MoinMoin

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Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.

Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.


loHa

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Wäre ggf. eine temporäre Phase --> zur Einarbeitung denkbar?
Zwar säße man dann schon auf der Stelle könnte aber argumentieren, dass die Höhergruppierung wegen Einarbeitungsphase noch nicht gerechtfertigt ist.

Ich mein es gibt schlimmeres als Höhergruppiert zu werden, aber irgendwie ist der Zeitpunkt echt ungünstig.

MoinMoin

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Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.

Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.


loHa

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Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.

Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.

Das ist richtig; allerdings habe ich es jetzt so verstanden, dass Arbeitgeber im öfftl. Dienst so entlohnt werden wie die Stelle bewertet ist (nicht schlechter...)
Die Stelle wird bald frei und falls ich sie bekommen sollte würde ich sie eben "sofort" bekommen und nicht erst Anfang nächsten Jahres.
Ich kann auch nicht sagen, ich bleib auf meiner aktuellen Stelle bis Anfang nächsten Jahres sitzen, mache aber dennoch die anderen Tätigkeiten, denn dann würde sie meine aktuelle Stelle nicht ausschreiben dürfen und bei der aktuellen Arbeitslast wäre das fatal.

Vielen Dank für die ganzen Infos - werde hier dann wohl direkt mit Arbeitgeber, Personal und Personalrat sprechen müssen.

MoinMoin

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Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.

Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.

Das ist richtig; allerdings habe ich es jetzt so verstanden, dass Arbeitgeber im öfftl. Dienst so entlohnt werden wie die Stelle bewertet ist (nicht schlechter...)
Die Stelle wird bald frei und falls ich sie bekommen sollte würde ich sie eben "sofort" bekommen und nicht erst Anfang nächsten Jahres.
Ich kann auch nicht sagen, ich bleib auf meiner aktuellen Stelle bis Anfang nächsten Jahres sitzen, mache aber dennoch die anderen Tätigkeiten, denn dann würde sie meine aktuelle Stelle nicht ausschreiben dürfen und bei der aktuellen Arbeitslast wäre das fatal.

Vielen Dank für die ganzen Infos - werde hier dann wohl direkt mit Arbeitgeber, Personal und Personalrat sprechen müssen.
Stellen sind irrelevant. (Kannst ja mal nach dem Word Stellen im Tarif suchen  ;) )
Aber die Beamten und oder Personaler kapieren dieses oft nicht.

Man wird entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Wenn der AG schlau und AN freundlich ist, dann kann er dich auf die Stelle setzen, dir entsprechend auszuübende Tätigkeiten übertragen, die nicht zur HG führen und erst dann übertragen, wenn dir es passt.

Aber wahrscheinlich sind da euer Personaler überfordert.

ISN

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Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.

Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.

Ja, so meine ich das. Bei meinem Dienstherrn gab es vor Jahren mal die Überlegung, die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten generell zum Urlaubsantritt zu widerrufen. Diese Überlegung wurde sofort wieder verworfen, könnte aber in dieser Situation und dieser tariflichen Regelung die Lösung sein.

MoinMoin

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Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.

Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.

Ja, so meine ich das. Bei meinem Dienstherrn gab es vor Jahren mal die Überlegung, die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten generell zum Urlaubsantritt zu widerrufen. Diese Überlegung wurde sofort wieder verworfen, könnte aber in dieser Situation und dieser tariflichen Regelung die Lösung sein.
Wie jetzt?
Also vor Urlaub runter und danach wieder übertragen? Um während des Urlaubs nicht die Zulage zu zahlen?

Das wäre ja sehr dämlich, wenn da der PR mitmachen würde.