Autor Thema: taktische und strategische Überlegungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung  (Read 23283 times)

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Sollte der Verfassungsbruch andauern, was leider zu befürchten ist, kann das in meinen Augen nur heißen, dass auf der anderen Seite das Streikverbot faktisch fällt. Denn das sind zwei Seiten der gleichen Münze.

Was soll "faktisch" den heißen? Weil jemand anderes Recht bricht, darfst du auch?

Das Streikverbot für Beamte ist ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums.

polente

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Diese Beschwerde habe ich soeben an die EU-Kommission gesendet:
[...]

Halt uns bitte auf dem Laufenden  :) :)
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Man sollte gezielt Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen als Musterkläger bei Gewerkschaften, Interessenvereinigungen oder anderen Berufsverbänden suchen/vorsprechen lassen. Vor allem in der JVA oder im Gerichtswesen sind die Sicherheitsbeamte fast alle vom verletzten Mindestabstandsgebot betroffen.

Das Mindestabstandgebot ist nahezu überall immer noch verletzt. Höhere Besoldungsgruppen können Widersprüche dann wegen laufenden Verfahren tendenziell besser Ruhendstellen.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem  Gutachten vom 7. Oktober 2022  folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.  Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."

Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.

Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes  in Kauf.

Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.

Mit freundlichen Grüßen


Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem  Gutachten vom 7. Oktober 2022  folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.  Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."

Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.

Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes  in Kauf.

Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Glauben Sie wirklich, dass jemand auf eine solche E-Mail antworten würde? Ich bitte Sie, künftig in der ersten Person Singular zu schreiben. Ich bezweifle, dass Sie die Befugnis haben, im Namen aller Beamten zu sprechen, besonders wenn eine E-Mail wie die gezeigte dabei herauskommt, die unstrukturiert ist und im letzten Teil eine unbegründete Meinungsäußerung oder Hasstirade enthält. Das ist meiner Meinung nach für einen Beamten peinlich.
« Last Edit: 21.08.2023 10:15 von Fragmon »

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem  Gutachten vom 7. Oktober 2022  folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.  Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."

Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.

Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes  in Kauf.

Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.

Mit freundlichen Grüßen


Bei Migration (gerade seit 2015 "wir schaffen das") konnte ich noch zustimmend nicken, aber...
"Kriegsunterstützung"  !?!?!?? Eigentlich versuche ich, mich einer gepflegten Wortwahl zu bedienen, aber hier mache ich eine Ausnahme:

Du hast sie wohl nicht mehr alle......

Und dann noch einer der größten Verfassungsfeindinnen schreiben..

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem  Gutachten vom 7. Oktober 2022  folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.  Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."

Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.

Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes  in Kauf.

Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.

Mit freundlichen Grüßen


Bei Migration (gerade seit 2015 "wir schaffen das") konnte ich noch zustimmend nicken, aber...
"Kriegsunterstützung"  !?!?!?? Eigentlich versuche ich, mich einer gepflegten Wortwahl zu bedienen, aber hier mache ich eine Ausnahme:

Du hast sie wohl nicht mehr alle......

Und dann noch einer der größten Verfassungsfeindinnen schreiben..


Also den Verfassungsbruch haben gem. Prof. Dr. Dr. Battis die etablierten Parteien seit Jahren unter Absprachen vollzogen, wie du aus dem Gutachten entnehmen kannst.
Wenn dieser Verfassungsbruch dazu führt, dass meine Besoldung und somit ein eigentumsgleiches Grundrecht eingeschränkt wird und es dadurch über die Jahre zu einem massiven Wohlstandsverlust kommt, muss es auch erlaubt sein, nachzufragen, für was der Wohlstandsverlust durch die Regierung verwendet wird.
Außerdem bin ich auch nicht explizit gegen eine Unterstützung der Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland und habe das auch nicht geschrieben. Ich habe von einer unverhältnismäßigen Konzentration der Ausgaben geschrieben und davon, dass die Regierung zunächst verpflichtet ist, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wozu eben auch eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung gehört. Wenn dann noch etwas übrigbleibt kann die Regierung das nach ihrem Gutdünken verwenden. Oder aber die Regierung macht es so wie das BVerfG beschrieben hat, es erarbeitet ein Konzept und belastet alle Bürger gleichmäßig.
Es ist mir neu, dass Frau Wagenknecht eine Verfassungsfeindin ist. Das wäre ja noch um einiges schlimmer, als ein jahrelang begangener, vorsätzlicher und konzertierter Verfassungsbruch. Was hat sie denn gemacht?

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247

Also den Verfassungsbruch haben gem. Prof. Dr. Dr. Battis die etablierten Parteien seit Jahren unter Absprachen vollzogen, wie du aus dem Gutachten entnehmen kannst.
Wenn dieser Verfassungsbruch dazu führt, dass meine Besoldung und somit ein eigentumsgleiches Grundrecht eingeschränkt wird und es dadurch über die Jahre zu einem massiven Wohlstandsverlust kommt, muss es auch erlaubt sein, nachzufragen, für was der Wohlstandsverlust durch die Regierung verwendet wird.
Außerdem bin ich auch nicht explizit gegen eine Unterstützung der Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland und habe das auch nicht geschrieben. Ich habe von einer unverhältnismäßigen Konzentration der Ausgaben geschrieben und davon, dass die Regierung zunächst verpflichtet ist, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wozu eben auch eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung gehört. Wenn dann noch etwas übrigbleibt kann die Regierung das nach ihrem Gutdünken verwenden. Oder aber die Regierung macht es so wie das BVerfG beschrieben hat, es erarbeitet ein Konzept und belastet alle Bürger gleichmäßig.
Es ist mir neu, dass Frau Wagenknecht eine Verfassungsfeindin ist. Das wäre ja noch um einiges schlimmer, als ein jahrelang begangener, vorsätzlicher und konzertierter Verfassungsbruch. Was hat sie denn gemacht?

Ich denke die Art und Weise ist das Problem. Ich kritisiere immer wieder Leute für das typisch deutsche Verhalten, nicht zu hinterfragen, was bei der Grund für die eigenen Probleme ist, und eine Lösung für diese anzustreben oder sie zumindest zu benennen, sondern stattdessen so lange gegen andere Gruppen zu wettern und erst zufrieden zu sein, wenn es nicht einem selbst besser, sondern anderen zumindest genauso schlecht geht. Dass Flüchtlingsströme und Kriegsunterstützung Kostenfaktoren sind steht außer Frage, jedoch sind sie nicht unser eigentliches Problem sondern werden nur als Begründung vorgeschoben. Unser eigentliches Problem ist es, dass es der Politik scheiß egal ist, dass die Besoldung verfassungswidrig ist und die Versuche das zu beheben nur halbherzig und ebenso verfassungswidrig unternommen werden. Das und nur das zu benennen und immer wieder in die Aufmerksamkeit zurück zu holen sollte unser eigentliches Anliegen sein. Es ist nicht unsere Aufgabe die Gründe für das Politikversagen zu benennen zumal die von dir angeführten da auch zu kurz greifen und die Thematik sicher komplexer ist. Die Politik schuldet und eine amtsangemessene Besoldung die verfassungskonform ist. Die gilt es für und einzufordern.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Ich verstehe was du meinst und es ist tatsächlich eine taktische oder strategische Überlegung, ob man in Zusammenhang mit der unzureichenden Beamtenalimentation einzelne Ausgabenpositionen kritisiert, oder ob man einfach sagt, das ist nicht unsere Aufgabe woher die Haushaltsmittel dafür kommen. Alles hat Vor- und Nachteile, aber in der Gesamtabwägung ist es wahrscheinlich besser einzelne Ausgabenpositionen nicht zu kritisieren. Vielleicht sollte man besser einfach sagen, die verfassungsgemäße Beamtenalimentation ist eine Pflichtaufgabe, welche durch das Grundgesetz und das BVerfG vorgeschrieben ist, und dass die niedrigste Besoldungsgruppe 15 % höher als die Grundsicherung besoldet werden muss, und dies die letzten Jahre regelmäßig unterschritten wurde. Ich denke, dass das bei Leuten, die nicht so sehr in der Materie bewandert sind, besser ankommt.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
....Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland...
...wer führt hier nochmal gegen wen eine "Spezialoperation"???
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Betrifft jetzt nicht die Bundbesbesoldung:

Aber in seinem Artikel Besoldungsrevolution hat Stuttmann empfohlen, den Weg über die weniger belasteten Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichthöfe zu gehen, da die Besoldungsgesetze bis auf den Bund alles Landesgesetze sind.

Bisher scheint es noch absolut niemand gemacht zu haben. Auch keine Verfassungsbeschwerden, etc.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Betrifft jetzt nicht die Bundbesbesoldung:

Aber in seinem Artikel Besoldungsrevolution hat Stuttmann empfohlen, den Weg über die weniger belasteten Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichthöfe zu gehen, da die Besoldungsgesetze bis auf den Bund alles Landesgesetze sind.

Bisher scheint es noch absolut niemand gemacht zu haben. Auch keine Verfassungsbeschwerden, etc.


Ich verstehe nicht, was das bringen soll? Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Besoldung von 2013 bis 2020 als verfassungswidrig beurteilt und dann an das BVerfG verwiesen und die hessische Regierung fühlt sich an das Urteil nicht gebunden und will das Urteil des BVerfG abwarten (in 5, 10 oder 15 Jahren).

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Dr. Stuttmann hat die Empfehlung mehrfach in seine Artikel geschrieben, schon 2016. Die Logik dahinter ist wohl, dass die Vorgaben des BVerfG klar sind und die Landesverfassungsgerichte schneller entscheiden können.

Als Verwaltungsrichter und Autor in Rechtszeitschriften sollte er dazu ja einige Erfahrung haben.

Dazu muss man sagen:
Oberverwaltungsgerichte heißen in Süddeutschland teilweise anders. Nämlich Verwaltungsgerichtshof. Das ist kein  Verfassungsgericht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgerichtshof_des_Landes_Hessen Dieses Gericht wäre für Hessen das was gemeint ist.

Marsman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Wie ich sehe, sind einige bereits aktiv geworden. Es gab auch zahlreiche Ideen und Vorschläge, was man tun könnte. Ich selbst möchte auch einen Beitrag leisten. Allerdings wäre es super, wenn es hier mal eine Zusammenfassung (Handlungsempfehlung) gibt, was jeder einzelne konkret tun kann, welche Voraussetzungen bestehen und ggf. ob Kosten (Höhe?) entstehen.
Also z.B.
1. Widerspruch gegen Besoldungshöhe einreichen (Muster?, an wen gerichtet?, Per Einschreiben oder Email?, etc.)
2. Klage erheben (Wo, wie)
3. Ruhen des Verfahrens beantragen
4. Petition unterschreiben (Link?)
5. Musterbrief senden an...
6. usw.
Für eine Untätigkeitsklage und/oder Verzögerungsrüge, Klage auf Schadensersatz sind sicherlich Vorbedingungen zu erfüllen (auch hier, Muster?, Wie?, An Wen?)

Es muss ja nicht jeder alles machen, aber Kleinigkeiten helfen ja auch.
Und wenn ich etwas habe, dass ich ausdrucken und anderen Kollegen und Kolleginnen in die Hand drücken kann, die nicht dieses Forum lesen, dann wäre die Reichweite noch etwas größer.

Wer könnte sowas hier einstellen?

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 183
Dr. Stuttmann hat die Empfehlung mehrfach in seine Artikel geschrieben, schon 2016. Die Logik dahinter ist wohl, dass die Vorgaben des BVerfG klar sind und die Landesverfassungsgerichte schneller entscheiden können.

Und damit hat er auch absolut Recht. Das Problem mit den LVerfG'en ist jedoch, dass vor diesen nur ein Verstoß gegen die jeweilige Landesverfassung geltend gemacht werden können. Einige Landesverfassungen (z.B. NRW oder SH) verweisen vollumfänglich auf die Grundrechte des Grundgesetzes, wovon nach Rechtsprechung des LVerfG NRW auch Art. 33 Abs. 5 GG umfasst ist. Andere Landesverfassungen (z.B. HH) tuen dies nicht, weil sie regelmäßig älter als das GG sind und oft kein Bedürfnis für eine Ergänzung gesehen wurde.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist sich dieser Möglichkeit grundsätzlich auch bewusst:

"Die Vorlage erfolgt an das Bundesverfassungsgericht, weil eine Vorlage an das Hamburgische Verfassungsgericht gemäß Art. 64 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung nicht in Betracht kommt. Die Hamburgische Verfassung enthält über Art. 59 Hamburgische Verfassung hinaus, der keine Regelung zu dem hier streitgegenständlichen Alimentationsgrundsatz trifft, keine Vorschriften für Berufsbeamte. Die Kammer hat den vorliegenden Rechtsstreit daher anhand des Maßstabes des Art. 33 Abs. 5 GG zu entscheiden.
(VG Hamburg Beschl. v. 29.9.2020 – 20 K 7506/17, BeckRS 2020, 33615 Rn. 23, beck-online)"

Warum z.B. das OVG Schleswig in seinen Vorlagebeschlüssen aus 2021 keine diesbezügliche Prüfung vorgenommen hat, bleibt leider unklar. Eventuell wurde diese Möglichkeit dort einfach nicht erkannt.