Autor Thema: taktische und strategische Überlegungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung  (Read 23291 times)

lotsch

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Wie ich sehe, sind einige bereits aktiv geworden. Es gab auch zahlreiche Ideen und Vorschläge, was man tun könnte. Ich selbst möchte auch einen Beitrag leisten. Allerdings wäre es super, wenn es hier mal eine Zusammenfassung (Handlungsempfehlung) gibt, was jeder einzelne konkret tun kann, welche Voraussetzungen bestehen und ggf. ob Kosten (Höhe?) entstehen.
Also z.B.
1. Widerspruch gegen Besoldungshöhe einreichen (Muster?, an wen gerichtet?, Per Einschreiben oder Email?, etc.)
2. Klage erheben (Wo, wie)
3. Ruhen des Verfahrens beantragen
4. Petition unterschreiben (Link?)
5. Musterbrief senden an...
6. usw.
Für eine Untätigkeitsklage und/oder Verzögerungsrüge, Klage auf Schadensersatz sind sicherlich Vorbedingungen zu erfüllen (auch hier, Muster?, Wie?, An Wen?)

Es muss ja nicht jeder alles machen, aber Kleinigkeiten helfen ja auch.
Und wenn ich etwas habe, dass ich ausdrucken und anderen Kollegen und Kolleginnen in die Hand drücken kann, die nicht dieses Forum lesen, dann wäre die Reichweite noch etwas größer.

Wer könnte sowas hier einstellen?

Auf dieser Seite vom tbb erfährt man einiges. https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/ Man muss es aber auf das eigene Bundesland ummünzen. Weiter kann man auf einigen Seiten der Richtervereine und -bünde nachschauen, wenn man Begründungen braucht. Hier im Forum gibt es auch weiterführende und qualifizierte Hinweise, und man kann hoffen, dass zum Jahresende von den Beamtenbünden was kommt. Das ist aber sehr unterschiedlich, z.B. kommt vom Bayer.BB gar keine Unterstützung.

Ozymandias

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Warum z.B. das OVG Schleswig in seinen Vorlagebeschlüssen aus 2021 keine diesbezügliche Prüfung vorgenommen hat, bleibt leider unklar. Eventuell wurde diese Möglichkeit dort einfach nicht erkannt.

Guter Hinweis. Wie gesagt wundert es mich, dass bisher noch niemand diesen aufgezeigten Weg gegangen ist.
In Hamburg hatte man es ja immerhin geprüft. Allgemein kann ein Kläger die Vorlage an ein Landesverfassungsgericht anregen.

Noch eine Strategie:

Berlin:
Zitat
Der Verfassungsgerichtshof kann nach seinem Ermessen eine Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise vor der Erschöpfung des Rechtswegs zulassen, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (§ 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG).

Man könnte z.B. in Berlin direkt eine Verfassungsbeschwerde schreiben, z.B. die Jungs von Berliner-Besoldung.de haben da vielleicht Ressourcen. Oder in einem Bundesland mit eklatanten Verstoß gegen das Alimentationsprinzip, z.B. wo fiktives Partnereinkommen angerechnet wird. Evtl. kann eine Gewerkschaft das machen und Battis dafür anheuern.  ;D

Auch wenn die Chance gering ist, dass eine direkte Verfassungsbeschwerde, ohne Erschöpfung des Rechtswegs angenommen wird. Jedenfalls sollte man diese Gerichtsbarkeit irgendwie ins Spiel bringen.