Warum z.B. das OVG Schleswig in seinen Vorlagebeschlüssen aus 2021 keine diesbezügliche Prüfung vorgenommen hat, bleibt leider unklar. Eventuell wurde diese Möglichkeit dort einfach nicht erkannt.
Guter Hinweis. Wie gesagt wundert es mich, dass bisher noch niemand diesen aufgezeigten Weg gegangen ist.
In Hamburg hatte man es ja immerhin geprüft. Allgemein kann ein Kläger die Vorlage an ein Landesverfassungsgericht anregen.
Noch eine Strategie:
Berlin:
Der Verfassungsgerichtshof kann nach seinem Ermessen eine Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise vor der Erschöpfung des Rechtswegs zulassen, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (§ 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG).
Man könnte z.B. in Berlin direkt eine Verfassungsbeschwerde schreiben, z.B. die Jungs von Berliner-Besoldung.de haben da vielleicht Ressourcen. Oder in einem Bundesland mit eklatanten Verstoß gegen das Alimentationsprinzip, z.B. wo fiktives Partnereinkommen angerechnet wird. Evtl. kann eine Gewerkschaft das machen und Battis dafür anheuern.
Auch wenn die Chance gering ist, dass eine direkte Verfassungsbeschwerde, ohne Erschöpfung des Rechtswegs angenommen wird. Jedenfalls sollte man diese Gerichtsbarkeit irgendwie ins Spiel bringen.