Wenn es eine neuer AG ist und somit eine Neueinstellung (und keine Höhergruppierung) , dann hast du nur Anspruch auf Stufe 1.
sofern du nicht einschlägige Berufserfahrung hast, denn das steht zu bezweifeln, diese regelmäßig nicht in niedrigeren EGs erworben werden kann.
Du kannst versuchen den AG davon zu überzeugen, dass er förderliche Zeiten anerkennt, dann ist auch die Stufe 4 bei dir drin.
Dazu muss du aber den neuen AG vor Vertragsabschluss dazu bringen, dieses dir zuzusagen, da du ansonsten den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben würdest.
Ob der Ag sich dann jemanden anderes sucht ist dein Risiko.