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Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Jonny9529 am 02.04.2023 19:07 ---Hallo, dass sehe ich im Kommentar dazu.

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--- Zitat von: Jonny9529 am 02.04.2023 11:20 ---Mir wurde von dem neuen AG mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich nur die Stufe 1 bekommen werde. Obwohl ja der Tarifvertrag was anderes sagt. Oder?

Also würde mir die Stufe 3 zustehen Egels ob ich vorher in der E6 oder in der E8 bin.

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Bei Einstellung bei einem neuem AG gibt es nur die Stufe 3 maximal bei vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung. Dir steht nur die Stufe 1 zu.

Ich wäre happy wenn du mir einen Kommentar und § nennen könntest, der einen MUSS Regelung benennt, die mehr hergibt.

chegator:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2023 07:28 ---
Bei Einstellung bei einem neuem AG gibt es nur die Stufe 3 maximal bei vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung. Dir steht nur die Stufe 1 zu.

Ich wäre happy wenn du mir einen Kommentar und § nennen könntest, der einen MUSS Regelung benennt, die mehr hergibt.

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§ 16 Abs 2 Satz 3 gibt dem AG zumindest die Möglichkeit "zur Deckung des Personabedarfs" mehr als Stufe 3 anzuerkennen.

FearOfTheDuck:
So hat es MoinMoin in seiner ersten Antwort durchaus beschrieben.

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