Das Entgelt von 4508,07 € ist dem Grunde nach steuerpflichtig, vermindert sich aber um den steuerfreien Arbeitnehmerbeitrag zur VBL- Ost von 191,59 €, so dass ein steuerpflichtiger Betrag von 4316,48 € verbleibt. Hinzu kämen noch der Arbeitgeberbeitrag und die Arbeitgeberumlage, aber diese liegen noch innerhalb des Freibetrages nach § 3 Nr. 63 EStG bzw. der Pauschalversteuerungsgrenze nach § 40 b EStG. Es bleibt deshalb bei dem steuerpflichtigen Betrag von 4316,48 €.
Sozialversicherungsrechtlich ist es noch erheblich komplizierter. Um den sv-pflichtigen Betrag berechnen zu können, bräuchte man die genaue Höhe des Arbeitgeberbeitrags und der Umlage, die hier nicht angegeben sind. Der Prozentsatz der Umlage scheint mir veraltet zu sein. Es fehlt auch die Angabe, ob es sich um Dezember 2022 oder um einen Monat des Jahres 2023 handelt.