Hallo, soweit ich weiß kann man die Stufe 1 im öffentlichen Dienst ja nicht mehrfach durchlaufen werden, wie siehts es bei der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus ?
Sagen wir Person X arbeitet vom 01.06.21 bis zum 31.10 als Hilfkraft in EG 3 Stufe 1, nun erfolgt eine erneute befristete Einstellung zum 30.09.23, kann diese wieder in EG 3 Stufe 1 erfolgen ?
Oder müsste die EG 3 Stufe 2 bezahlt werden ?