Autor Thema: Eingruppierung befristete Einstellung  (Read 1024 times)

Wynchester

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Eingruppierung befristete Einstellung
« am: 05.04.2023 10:14 »
Hallo, soweit ich weiß kann man die Stufe 1 im öffentlichen Dienst ja nicht mehrfach durchlaufen werden, wie siehts es bei der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus ?
Sagen wir Person X arbeitet vom 01.06.21 bis zum 31.10 als Hilfkraft in EG 3 Stufe 1, nun erfolgt eine erneute befristete Einstellung zum 30.09.23, kann diese wieder in EG 3 Stufe 1 erfolgen ?
Oder müsste die EG 3 Stufe 2 bezahlt werden ?

ElBarto

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Antw:Eingruppierung befristete Einstellung
« Antwort #1 am: 05.04.2023 10:50 »
Ohne es genau zu wissen:

Wenn entsprechend einschlägige Berufserfahrung mitgebracht wird dann kann auch in einer anderen Stufe begonnen werden.

Bei der ersten Tätigkeit ist die Wartezeit von 1 Jahr bis Stufe 2 nicht abgelaufen.

Bleibe noch die Frage ob die erneute Tätigkeit beim selben Arbeitgeber begonnen wird oder nicht hier kann auch der Unterschied Bund/Länder und Kommunen zu tragen kommen.

Auf jeden Fall wäre das mit dem neuen AG zu klären und vielleicht zumindest eine Wartezeitverkürzung möglich, wenn während der Unterbrechung in einem anderen Berufsfeld gearbeitet wurde. Sonst könnte man sagen es liegt einschlägige Berufserfahrung vor und deshalb wird in Stufe 2 begonnen.

Aber wie gesagt, ich weiß es nicht sicher.