Danke :-)
Wenn nur so Worthülsen gebraucht werden, woran wird dann eine Eingruppierung festgemacht?
Sonst kann ich ja einfach sagen, mal als überspitztes Beispiel: "Mitarbeit bei Projekt/ Team XY". Die Mitarbeit sieht dann so aus: Personalverantwortung für 3 Mitarbeiter, Komplexe selbstständige Arbeiten zu 80% die tiefgründiges Fachwissen mehrerer Gebiete erfordern...
EDIT: also worauf ich hinaus will: In diese Worthülsen kann der AG doch dann quasi alles reinpacken?
Als Bewerter, also die Stelle des AG, die sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet, würde ich Begriffe wie "Mitarbeit" stets genauer definiert haben wollen. Aus "Mitarbeit" alleine lässt sich keine Meinung zur Eingruppierung ableiten. Es kann einerseits so sein, wie von dir beschrieben; Mitarbeit kann aber auch das Reservieren der Besprechungsräume und die Bereitstellung von Kaffee sein.
Ähnlich äußern sich auch die einschlägigen Formulierungshilfen für die Tätigkeitsdarstellungen, wonach die Tätigkeit stets genau beschrieben werden soll.
"Pflegen" in deinem Zusammenhang würde ich als "auf dem aktuellen Stand halten" definieren ggf. inklusive auch eines fachlichen bewertenden Anteils hinsichtlich der Zulieferungen.