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Formulierungen in Tätigkeitsdarstellungen
TheShark34:
Danke :-)
Wenn nur so Worthülsen gebraucht werden, woran wird dann eine Eingruppierung festgemacht?
Sonst kann ich ja einfach sagen, mal als überspitztes Beispiel: "Mitarbeit bei Projekt/ Team XY". Die Mitarbeit sieht dann so aus: Personalverantwortung für 3 Mitarbeiter, Komplexe selbstständige Arbeiten zu 80% die tiefgründiges Fachwissen mehrerer Gebiete erfordern...
EDIT: also worauf ich hinaus will: In diese Worthülsen kann der AG doch dann quasi alles reinpacken?
Organisator:
--- Zitat von: TheShark34 am 05.04.2023 11:31 ---Danke :-)
Wenn nur so Worthülsen gebraucht werden, woran wird dann eine Eingruppierung festgemacht?
Sonst kann ich ja einfach sagen, mal als überspitztes Beispiel: "Mitarbeit bei Projekt/ Team XY". Die Mitarbeit sieht dann so aus: Personalverantwortung für 3 Mitarbeiter, Komplexe selbstständige Arbeiten zu 80% die tiefgründiges Fachwissen mehrerer Gebiete erfordern...
EDIT: also worauf ich hinaus will: In diese Worthülsen kann der AG doch dann quasi alles reinpacken?
--- End quote ---
Als Bewerter, also die Stelle des AG, die sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet, würde ich Begriffe wie "Mitarbeit" stets genauer definiert haben wollen. Aus "Mitarbeit" alleine lässt sich keine Meinung zur Eingruppierung ableiten. Es kann einerseits so sein, wie von dir beschrieben; Mitarbeit kann aber auch das Reservieren der Besprechungsräume und die Bereitstellung von Kaffee sein.
Ähnlich äußern sich auch die einschlägigen Formulierungshilfen für die Tätigkeitsdarstellungen, wonach die Tätigkeit stets genau beschrieben werden soll.
"Pflegen" in deinem Zusammenhang würde ich als "auf dem aktuellen Stand halten" definieren ggf. inklusive auch eines fachlichen bewertenden Anteils hinsichtlich der Zulieferungen.
TheShark34:
Danke dir!
Habe noch etwas vom Bundesverwaltungsamt Köln dazu gefunden, da geht es genau um diese allgemeinen Begriffe.. Daraus ergibt sich für mich noch eine Frage:
Wenn dort "Mitwirkung bei XY" steht, bedeutet dass das der AG mich die Sache auch von Anfang bis Ende allein machen lassen kann? Bei einer Sache in der TD bei mir steht "Mitwirkung" (auch ein allgemeiner und zu vermeidender Begriff laut BVA Köln) und diese Sache habe ich schon mehrfach von Anfang bis Ende alleine gemacht.. Natürlich will man kein Ärger ggf. könnte man dort später mal ansetzen für eine Höhergruppierung oder ähnliches..
Organisator:
--- Zitat von: TheShark34 am 05.04.2023 12:38 ---Danke dir!
Habe noch etwas vom Bundesverwaltungsamt Köln dazu gefunden, da geht es genau um diese allgemeinen Begriffe.. Daraus ergibt sich für mich noch eine Frage:
Wenn dort "Mitwirkung bei XY" steht, bedeutet dass das der AG mich die Sache auch von Anfang bis Ende allein machen lassen kann? Bei einer Sache in der TD bei mir steht "Mitwirkung" (auch ein allgemeiner und zu vermeidender Begriff laut BVA Köln) und diese Sache habe ich schon mehrfach von Anfang bis Ende alleine gemacht.. Natürlich will man kein Ärger ggf. könnte man dort später mal ansetzen für eine Höhergruppierung oder ähnliches..
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Wenn du dir unsicher bist, was dein Arbeitgeber von dir erledigt haben möchte, wenn er "Mitwirkung bei" schreibt, sprich am besten deinen Arbeitgeber an und bitte ihn um Konkretisierung.
Eleganter wäre es, selbst eine genehme Definition aufzustellen und diese zusammen mit deiner Führungskraft deinem Arbeitgeber vorzulegen mit der Bitte, dies als Aufgabe zu übertragen. Je nach Wertigkeit und zeitlichem Umfang könnte dadurch auch eine höhere Eingruppierung erreicht werden.
TheShark34:
Danke für deine/ eure Antworten :-)
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