Guten Tag,
ich bin noch in den letzten Zügen der drei-jährigen Probezeit als Bundesbeamter.
Meine Lebenszeitverbeamtung liegt zwei Monate nach dem Stichtag der Regelbeurteilung und nach Ansicht von meiner direkten FK werde ich daher nicht regelbeurteilt.
Ist denn nicht seit der Änderung 2021 in der BLV, keine Ausnahme für Probezeitbeamter mehr vorgesehen?
Vorher waren Probezeitbeamter in §48 BLV explizit ausgeschlossen, dieser Passus existiert ja nun nicht mehr.
Aus meiner Sicht könnte man daher Regel- sowie Probezeitbeurteilt werden.
Gibt es dazu Lehrmeinungen/Kommentare?