Autor Thema: Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt  (Read 1903 times)

anette811

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Guten Morgen!

Habe am 28.02.23 einen Auflösungsvertrag erwirkt und meinen neuen Job am 01.03.23 angefangen. Mein Gehalt beim vorherigen AG (eine Verbandsgemeindeverwaltung) ist aufgeteilt gewesen auf immer ein gleichbleibenden "Pauschalbetrag" für Verwaltungstätigkeiten und der größere Verdienst ergab sich auf Stundenbasis an einer Schule. Diese Stundennachweise wurden vom Schulleiter unterzeichnet und im Rathaus pünktlich Anfang des Folgemonats eingereicht, so auch jetzt. Meine abgeleisteten Stunden für Februar wurden somit Anfang März dort abgegeben. Ende März erhielt ich dann ein Nettogehalt das um ca. 500-600€ netto zu wenig ist. In der Abrechnung habe ich gesehen, dass sie die Stunden von Januar (die ja schon Ende Februar abgerechnet und ausgezahlt wurden) und die Stunden vom Februar zusammengerechnet haben, davon dann Sozialvers. abgerechnet haben und von diesem Netto, das Nettogegalt von Februar subtrahiert haben.

Habe das bei dem Amt hinterfragt und "reklamiert". Als Anwort erhielt ich folgende Begründung: "Da Ihr Vertrag nur bis zum 28.02.23 läuf, können wir in späteren Monaten keine Zahlungen mehr erfassen und müssen daher die im Februar geleisteten Stunden ebenfalls im Februar erfassen."
Ich finde das eine Unverschämtheit, da ich im Februar bis zum letzten Tag gearbeitet habe und nun 500-600€ weniger netto dafür erhalten habe, das kann doch so nicht richtig sein! Was kann ich jetzt tun?

Kennt sich jemand da aus?
Danke schon mal für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße, Anette

McOldie

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #1 am: 07.04.2023 12:03 »
Es bedarf hier noch ener weiteren Aufklärung zum Sachverhalt:
1. Gilt hier ein Tarifvertrag (z.B. TVöD)?
2. Wenn der TVöD gilt, was erbirgt sich hinter dem Begriff "Pauschalbetrag"?
3. Welche Vereinbarung gilt hinsichtlich der Stundenvergütung? Hier wäre eine genaue Formulierung hilfreich.

WasDennNun

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #2 am: 07.04.2023 12:28 »
Wieso bekommst du Ende März ein Nettogehalt von deinem altem AG, wenn du im März bei deinem neuen AG bist?

Könnte es sein, dass du Ende März die Stunden ohne Pauschalbetrag erhalten hast?
Was ja logisch wäre, da du im März ja nicht gearbeitet hast und der Pauschbetrag mutmaßlich für den aktuellen Monat gezahlt wird und die Stunden immer im Folgemonat.

ISN

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #3 am: 07.04.2023 12:33 »
Stimmt denn der Bruttobetrag? Falls ja, kann es eigentlich nur an den Steuern liegen. Innerhalb eines Kalenderjahres gleicht es sich normalerweise aus, wenn zeitversetzt gezahlt wird. Die Steuern für dein im Januar nachgezahltes Dezembergehalt sind aber dem Januar zuzurechnen, da das Steuerjahr 2022 bereits abgeschlossen war. Die Steuern für dein im Februar gezahltes Januargehalt sind ebenfalls dem Januar zuzurechnen. Die Steuern für dein nachträglich gezahltes Februargehalt sind dem Februar zuzurechnen. Möglicherweise ist dabei irgendwas schiefgegangen.

anette811

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #4 am: 07.04.2023 14:25 »
Hallo!
Mit "Pauschalbetrag" meinte ich das das jeden Monat gleich war für meine Verwaltungstätigkeit, außer es gab eine Erhöhung. Bei der anderen Tätigkeit handelt es sich um stundengenaue Abrechnung, beides aber eingruppiert im TvöD.

ISN

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #5 am: 07.04.2023 15:48 »
Dann ist es vermutlich genau die Situation, die WasDennNun beschrieben hat. Also hast du Ende Februar dein Monatsgehalt für Februar sowie das Stundenentgelt für Januar bekommen. Ende März hast du das Stundenentgelt für Februar bekommen. Wenn die Bruttobeträge stimmen, sollte alles in Ordnung sein.

anette811

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Antw:Nach Auflösungsvertrag nicht das volle Gehalt
« Antwort #6 am: 07.04.2023 16:25 »
Hab's jetzt verstanden :P! Danke für eure Rückmeldungen!!!!