Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung von 9b/5 auf 11/5  (Read 2889 times)

CyR

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Hallo Allerseits. Ich habe grade großen Grund zur Freude und frage mich, ob es einen Haken gibt.
Ich habe seit Längerem die 9b, bekomme nun endlich, dank Initiative meiner Vorgesetzten eine angepasste Stellenbeschreibung. Beschlossen wurde nun die Eingruppierung in die 11/4 mit vorzeitiger Gewährung der Stufe 5 (rückwirkend ab 11/2022).
Bedeutet es tatsächlich, dass ich nach der 11/5 bezahlt werde?
Danke und viele Grüße

ISN

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Ja, aber nur in Form einer Zulage. Du bleibst 4 Jahre in Stufe 4 und steigst dann in Stufe 5 auf und bekommst erst dann das Tabellenentgelt aus Stufe 5. Die Zulage fällt dann weg.

Tagelöhner

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Trotzdem Glückwunsch, damit dürfest Du jetzt mal bei einigen Beamten Neid auslösen  ;D

WasDennNun

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Neid worauf?
Das er/sie wahrscheinlich jahrelang höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hat und nicht entsprechend bezahlt wurde?
Das ist doch bei Beamten die Normalität, wenn man befördert werden möchte 8)

Tagelöhner

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Na er überspringt mal eben eine Entgeltgruppe, "Sprungbeförderungen" sind im Beamtenbereich ja eher nicht die Regel. Außerdem ist für mich eine angepasste Stellenbeschreibung nicht zwangsläufig ein Indiz dafür, dass er/sie davor falsch eingruppiert war sondern jetzt vielleicht auch nur deutlich höherwertigere Aufgaben wirksam übertragen wurden und einfach die Tarifautomatik greift.

WasDennNun

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Ob sich die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und man rückwirkend diese endlich überträgt (ha ha ha) kann nur CyR uns mitteilen.
Und niemand überspringt Entgeltgruppen im Tarifbereich, man ist halt dort eingruppiert, wo man eingruppiert ist und bekommt das Entgelt wie der AG und der AN  meint man eingruppiert wäre.

JC83

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Ob sich die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und man rückwirkend diese endlich überträgt (ha ha ha) kann nur CyR uns mitteilen.
Und niemand überspringt Entgeltgruppen im Tarifbereich, man ist halt dort eingruppiert, wo man eingruppiert ist und bekommt das Entgelt wie der AG und der AN  meint man eingruppiert wäre.

Dies.

Es ist zum Erbrechen, dass das Beamtenrecht und Traifrecht immer noch vom Großteil des öD vermischt wird.

PhoenixDea

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@CyR
du bekommst also die Höhergruppierung und die Stufenvorweggewährung gleichzeitig?
Glückwunsch, mir wird erzählt, dass sei nicht möglich.

Hattest du ein Konkurrenzangebot?

lg

MoinMoin

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@CyR
du bekommst also die Höhergruppierung und die Stufenvorweggewährung gleichzeitig?
Glückwunsch, mir wird erzählt, dass sei nicht möglich.
Tja da biste halt einem Lügner aufgesessen.
WEn ein personaler sagt ist nicht möglich, dann immer automatisch Fragen: Wo steht das im Tarifvertrag?

mape

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@CyR
Bin auch gerade dabei, eine Höhergruppierung von 9b/6 auf 11/6 zu beantragen. Was genau haben deine Vorgesetzen denn zur Stellenanpassung geschrieben? Gruß

McOldie

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@CyR
Bin auch gerade dabei, eine Höhergruppierung von 9b/6 auf 11/6 zu beantragen. Was genau haben deine Vorgesetzen denn zur Stellenanpassung geschrieben? Gruß

Eine Höhergruppierung bedarf keines Antrages. Du musst dem Arbeitgeber mitteilen, dass du der Auffassung bist, dass deine Tätigkeit den Merkmalen Entgeltgruppe 11 entspricht und gleichzeitig die Ansprüche auf das Entgelt dieser Entgeltgruppe geltend machen. So warst du die Ausschlussfrist.
Bei einer Höhergruppierung von E9b/Stufe 6 in die Entgeltgruppe 11 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 5. Hier dazu ein kleines Tool: http://hg-tvl.bplaced.net/