Autor Thema: Beurteilung der Probezeit Bedeutung  (Read 2724 times)

Renate

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Beurteilung der Probezeit Bedeutung
« am: 09.04.2023 11:38 »
Hallo,

ich habe einen befristeten Arbeitvertrag (Elternzeitvertetung.)
Nun habe ich die Beurteilung der Probezeit bekommen, die ich bestanden habe. Sie fällt aber nicht so gut aus, durchschnittlich .
Ich wurde als externe Mitarbeiterin eingestellt auf eine Stelle gruppe 11 Stufe 3 (40 Jahre mit Berufserfahrung).

Meine Chefin hat mir nun angeboten, ich könnte nach der Befristung im Projekt weiterarbeiten. Das wäre aber eine andere Stelle (niedriger) in Gruppe 10, die Stufe könne sie mir nicht sagen, das müsste neu bewertert werden.
Eine Kollegin, die derzeit auf der 10er Stelle sitzt, wird auf meine jetzige Stelle hochgruppiert und wird sich diese mit der aus der Elternzeit zurückkehrenden Mitarbeiterin teilen.

Mündlich bewertet sie mich viel besser, meinte aber sie kann mich nicht so gut in der offiziellen Bewertung beurteilen, wegen der Statistik. Sie könne nicht alle gut bewerten. Sie sagt auch, die Beurteilung nach der Probezeit sei nichtso wichtig.
Sie sagte auch, ich müsse mir die höhere Gruppe erst verdienen.

Meine Frage: wie ist das Verfahren einer Beurteilung . Sie hat es mir hingelegt und neben mich gesetzt, während ich due gelesen habe. Eigentlich sollte ich sofort unterschreiben, aber dann stellte sie fest, dass es noch ans Dezernat gehen muss vorher.
Hat man eigentlich mehr Zeit zum lesen? Mir war oder ist auch nicht bewusst, was diese Dokument bedeutet.

Welche Rolle spielt die Bewertung neben meiner Ausbildung (Universitätsdiplom und Berufserfahrung), wenn ich mich intern oder bei einer anderen Behörde auf eine 11 Stelle bewerben möchte? habe ich  mit der nicht so guten Bewertung denn noch eine Chance auf eine Stelle in der gruppe 11? Denn sie wertet mich ja ab auf 10, wo mich meine Chefin habe möchte?
Kann man heruntergruppiert werden?
Vielen dank für Rückmeldungen. Wie schätzt ihr die Situation ein?

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Beurteilung der Probezeit Bedeutung
« Antwort #1 am: 09.04.2023 18:25 »
Wie intern mit solchen Bewertungen umgegangen wird kann man aus der Fern nicht beurteilen.
Und wenn du nicht genügend Zeit hast oder nicht mit dem Inhalt zufrieden bist, dann wird dich auchkeiner zwingen können da etwas zu unterschreiben.
Wie der AG so etwas bewertet kann man auch nicht beurteilen, wir machen so etwas überhaupt nicht.

Wenn du aus deinem aktuellen AV nach Beendigung einen neuen unbefristeten AV beim AG machst und der alte AV beendet wird (also Urlaub abgegolten etc.)
Dann ist es keine herunter Gruppierung, sondern Neueinstellung.
In einem bestehenden Vertrag kann man nur einvernehmlich die EG ändern.

Bei einer echte Neueinstellung und hast Anspruch auf Stufe 3 bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung. Kannst aber auch eine höhere Stufe bekommen, wenn sie förderliche Zeiten anerkennen (wollen) und du dieses forderst.

Tariflich verdient man sich keine höhere Gruppe, man bekommt die Tätigkeiten und hat sie dann.
Wem allerdings der AG die höherwertigen Tätigkeiten überträgt ist ihm überlassen.

Bei uns bekommt immer der beste Kandidat sie, auch wenn interne und externe sich bewerben, hat der interne Kandidat keinen direkten Vorteil.

ElBarto

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Antw:Beurteilung der Probezeit Bedeutung
« Antwort #2 am: 11.04.2023 15:51 »
Also das mit "man kann nicht alle gut beurteilen wegen der Statistik" ist derselbe Blödsinn wie bei den Beamten.

Wenn ein Vorgesetzter will, dass jemand eine Stelle bekommt, dann wird er denjenigen entsprechend gut beurteilen können und den Spruch von oben bei anderen anbringen.

Hier scheint es eher so zu sein, dass die Vorgesetzte keinen Ärger will mit der anderen Kollegin will.

Wieso jemand auf eine für ihn neue Stelle setzen und diese mit der Rückkehrerin teilen, wenn die Vertretung ihren Job augenscheinlich gut gemacht hat (sonst würde man Dir die andere Stelle nicht anbieten).

Mit Deiner Berufserfahrung und Bildungsabschluss wärst Du da am untersten Ende des Möglichen.

Wie die Sache rechtlich aussieht keine Ahnung.

Für mich wird hier aber viel gemauschelt und halt gekuckt ob Du da mitmachst oder nicht, weil Du grundsätzlich gute Arbeit leistest und man sich die Ausschreibung für die 10er-Stelle spart.
Außerdem was wäre denn mit der "Projektstelle"? Wäre diese wieder befristet oder unbefristet? Ein Projekt endet  ja irgendwann -am besten innerhalb der geplanten Zeit-.

Unterm Strich wirst Du bei 40 Jahren Berufserfahrung und Uniabschluss wohl altersmäßig im "unvermittelbaren" Bereich sein und wirst Dir überlegen müssen: " Tu ich mir das an und habe noch einen sicheren Job bis zur Rente, oder bin ich so gut und finde woanders gleich wieder etwas, trotz meines Alters?"


WasDennNun

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Antw:Beurteilung der Probezeit Bedeutung
« Antwort #3 am: 11.04.2023 15:55 »
Unterm Strich wirst Du bei 40 Jahren Berufserfahrung und Uniabschluss wohl altersmäßig im "unvermittelbaren" Bereich sein und wirst Dir überlegen müssen: " Tu ich mir das an und habe noch einen sicheren Job bis zur Rente, oder bin ich so gut und finde woanders gleich wieder etwas, trotz meines Alters?"
40 Jahre mit Berufserfahrung ungleich 40 Jahre Berufserfahrung.

ElBarto

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Antw:Beurteilung der Probezeit Bedeutung
« Antwort #4 am: 12.04.2023 15:21 »
Unterm Strich wirst Du bei 40 Jahren Berufserfahrung und Uniabschluss wohl altersmäßig im "unvermittelbaren" Bereich sein und wirst Dir überlegen müssen: " Tu ich mir das an und habe noch einen sicheren Job bis zur Rente, oder bin ich so gut und finde woanders gleich wieder etwas, trotz meines Alters?"
40 Jahre mit Berufserfahrung ungleich 40 Jahre Berufserfahrung.

Da hast Du Recht. Falsch gelesen. ;D