Autor Thema: Elternzeit Stufenlaufzeit  (Read 1127 times)

Melli299

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Elternzeit Stufenlaufzeit
« am: 09.04.2023 17:25 »
Hallo und Frohe Ostern, ich hätte mal 2 Fragen zur Stufenlaufzeit TVöD..

1. Ich war bis vor 2 Monaten 2 Jahre in Elternzeit. Ich bin jetzt wieder arbeiten und wollte fragen ob die Zeit des Mutterschutzes/Teile der Elternzeit  auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden.. mir scheint es so, als ist bei mir nichts gestoppt wurden und es lief weiter. Ist das rechtmäßig? Es wurde alles in unserem Programm ordnungsgemäß eingegeben (Beginn  + Ende elternzeit)
2. Ist es bei Höhergruppierungen so, dass man seine Stufenlaufzeit mitnehmen kann? Ich habe einige Zeit schon vor meiner Schwangerschaft die Stelle gewechselt und musste dann wieder neu in der Stufe 1 anfangen. Nun habe ich im TVöD von 10/2020 gelesen (ist das der neueste Stand?!) dass man mindestens in Stufe 2 einsteigt bei sowas?

Bin dankbar für Antworten  :)

ISN

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Antw:Elternzeit Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 09.04.2023 18:21 »
Während der Mutterschutzfrist läuft die Stufenlaufzeit weiter. Mit Beginn der Elternzeit wird die Stufenlaufzeit angehalten und läuft erst weiter, wenn man die Arbeit wieder aufnimmt.
Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, führen jedoch mindestens in Stufe 2. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.
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