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[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023

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Prüfer SH:

--- Zitat von: Poincare am 19.04.2023 08:37 ---Elterngeld wird immer vom Brutto berechnet. Lediglich die fiktiven Abzüge werden anhand der Steuerklasse ermittelt, das ist schon ein Unterschied. Es wird auf die letzten vollen 12 Kalendermonate vor Geburt abgestellt, in denen gearbeitet wurde und noch kein Mutterschutz liegt. Dabei gilt die überwiegend in der Zeit geltende Steuerklasse. Bei Gleichstand (6-6) gilt die zuletzt vorhandene. Für die Mutter ist das fast nicht zu leisten mit dem Wechsel, für den Vater schon eher.
Direkt zum Bezug bzw. zur Geburt kann man wieder zurück wechseln, sodass keine Nachteile in der Zeit des Elterngeldbezuges entstehen können.
Theoretisch können dadurch natürlich beide Elternteile auf Basis von Steuerklasse 3 Elterngeld beziehen. Man muss sich eben nur ranhalten und direkt für den ersten Monat mit Mutterschutz wieder wechseln, wenn das Finanzamt das zulässt. Dann haben beide 6-6 und im letzten voll gearbeiteten Monat die 3.
Das das Ganze nicht im Sinne des Erfinders ist sollte wohl klar sein, und in vielen Fällen macht es auch weniger aus als man denkt. Aber wenn man das verpasst kommt man sich veräppelt vor, weil man künstlich weniger Elterngeld kriegt als man kriegen könnte.
Beim Kinderkrankengeld müsste es schon eine wilde Konstellation sein, damit sich da Steuerklasse 3 in der Summe bemerkbar macht. Das kann ich mir gerade noch nicht so richtig vorstellen.

--- End quote ---

Wie ist das gemeint mit Stkl 6?

Poincare:
Das war missverständlich abgekürzt. Wenn du von den 12 Berechnungsrelevanten Monaten 6 in Steuerklasse 3 warst und 6 in Steuerklasse 5 (also 6 Monate und 6 Monate), dann zählt die zuletzt gewählte Steuerklasse. Da sich die Berechnungsrelevanten Monate von Mutter und Vater in der Regel nicht decken, kannst du es theoretisch hinkriegen, dass beide in ihren jeweils eigenen relevanten Monaten 6 Monate Stkl 3 und 6 Monate Stkl 5 haben, und jeweils mit 3 Enden, sodass das Elterngeld von beiden auf Basis von Stkl 3 berechnet werden muss.

Grundsätzlich finde ich immer, dass Förderverfahren vereinfacht werden müssen, wenn es so kompliziert ist, dass man sich mit Steuerklassen auskennen muss, um die volle Förderung zu bekommen.

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