Das ist ein BAG-Urteil, an dem sich die Personalstellen dieser Nation orientieren (dürften).
Was ist den der Inhalt des Urteils, dass man in einer EG11er Eingruppierung keine EG13er Tätigektien ausüben kann?
Oder das man keine einschlägige Berufserfahrung in Tätigketien einer niederigeren EG erlangen kann?
Oder das man pauschal erstmal es ablehnen kann, dass jemand der EG11er war Eg13er eBE hat.
"Einschlägige Berufserfahrung iSv. § 16 Abs. 2 TV-L setzt voraus, dass der Beschäftigte aufgrund einer gleichwertigen Tätigkeit im früheren Arbeitsverhältnis nach der Einstellung seine neue Tätigkeit vollumfänglich ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen kann."
Und in dem von mir oben konstruierten Fallkonstellation wäre das auch als EG11er der Fall für einen EG13er Posten.
Oder eine andere Fall Konstellation wäre im IT Bereich, dass jemand 12er Tätigkeiten gemacht hat, aber 11er als noch eingruppiert war wegen fehlender praktischer Erfahrung und somit auch EG12 eBE erlangt.
Hast du hierzu Rechtsprechung? Das kann ich mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen.
BAG 6 AZR 475/21
"Einschlägige Berufserfahrung iSv. § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L kann bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden, wenn die höhere Bewertung der Tätigkeit nach der Wiedereinstellung aus der bloßen Erhöhung des Zeitanteils eines Arbeitsvorgangs resultiert.(Leitsatz)"
Aber natürlich ist grundsätzlich die Vermutung korrekt, dass ein EG11er nicht EG13er eBE erlangt hat.