Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenverhandlung TV-L
EdiEd:
Vielen Dank für eure Antworten!
Da in dem ersten Schreiben ja steht, dass das ganze vor Einstellung geprüft wird, habe ich mir erstmal keine Gedanken gemacht, aber langsam werde ich da echt ungeduldig.
--- Zitat von: JC83 am 11.04.2023 06:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.04.2023 08:38 ---Wenn eine freier Träger mir irgendwas in Anlehnung von TvöD S11b Stufe 3 zahlt, bedeutet das nicht zwangsweise , dass ich nicht dort Tätigkeiten der S15 TV-L ausgeübt habe und somit eine entsprechende eBE erlangte.
Beides müsste man halt vor Gericht darlegen und nachweisen, wenn der AG eine andere Rechtsmeinung als EdiEd hat. Zumindest sollte EdiEd das ihm seiner meiner zustehende Entgelt rechtzeitig einfordern.
--- End quote ---
Die Chance sehe ich auch. Die Eingruppierungen "in Anlehnung" dürften einer Bewertungsüberprüfung sehr häufig
nicht standhalten.
--- End quote ---
Zwar bin ich nur an Anlehnung an den TvöD bezahlt worden, aber habe ja quasi seit meinem Studienabschluss nichts anderes gemacht, als in diesem Bereich zu arbeiten. Demnach habe ich Erfahrung und konnte direkt starten ohne Einarbeitung, da ich ja sämtliche Arbeitsinhalte vorher schon hatte. Dazu kommt, dass ich die einzige geeignete Person auf zwei ausgeschriebene Schulsozialarbeiterstellen war.
Und wenn ich mich nicht täusche, unterscheidet sich der TvöD S11b nicht sehr viel vom TV-L S15.
Es ist auch einfach sehr ernüchternd niemanden diesbezüglich zu erreichen und wenn man mal jemanden erreicht, dass diese Person offensichtlich keine Ahnung hat.
MoinMoin:
--- Zitat von: EdiEd am 11.04.2023 13:46 ---Dazu kommt, dass ich die einzige geeignete Person auf zwei ausgeschriebene Schulsozialarbeiterstellen war.
--- End quote ---
Dann wäre die alternative (gewesen) förderliche Zeiten nach §16.2(a) zu fordern und anerkannt bekommen.
Wenn der AG dich will, kann er das in deinem Fall ohne Probleme und du hättest vor Antritt die Sicherheit Stufe 3 zu bekommen.
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