Guten Abend,
ich habe folgende Frage:
Mir wurde die Höhergruppierung von aktuell E11 Erfahrungsstufe 4 auf E13 Erfahrungsstufe 2b zugesichert.
Dies laut einem internen Dokument (P20). Als erstes sagt mir das "b" in der Erfahrungsstufe nichts und zweitens stellt sich mir die Frage ob nicht E13 Erfahrungsstufe 3 richtig wäre?
Grundgehalt E11 Stufe 4: 4.604,26 €
Grundgehalt E13 Stufe 2: 4.508,07 €
Damit ist aus meiner Sicht nicht folgendes Kriterium erreicht:
"Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Falls hier das "Überspringen" zum Trage kommt - verstehe ich die Tabelle leider nur bedingt.
Hat meine Personalabteilung hier richtig gehandelt oder ist die Stufe ggf. falsch gewählt und warum?
Danke in die Runde schönen Abend.