Autor Thema: Elternzeitvertretung des Vorgesetzten: persönliche Zulage?  (Read 868 times)

Evo87

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Hallo,

mein Vorgesetzter (EG14) geht bald in Elternzeit, für zunächst 3 Monate und in den kommenden 3 Jahren darüber hinaus auch für unterschiedliche Zeiten (mal für 2 Monate, mal für 6 Monate) wieder, so zu mind. der aktuelle Plan. Ich selber bin in EG13 eingruppiert und meine Stelle beinhaltet einerseits schwerpunktmäßig Tätigkeiten, die sich mit denen meines Vorgesetzten nicht überschneiden und andererseits gibt es Aufgaben, die wir untereinander aufteilen. Ich bin laut meiner Stellenbeschreibung auch sein Stellvertreter bei Abwesenheit.

Nun frage ich mich, ob mir eine persönliche Zulage für diese Zeiten zusteht und falls ja, ob diese zusammengefasst werden oder jedes mal für die einzeln Zeiträume von 1-6 Monaten isoliert bewertet werden. Unklar ist mir zudem - da ich meinen Vorgesetzten auch bei Krankheit oder während des Urlaubs offiziell vertrete - ob es tarifrechtlich einen Unterschied zwischen Elternzeitvertretung und sonstigen (wie Krankheit oder Urlaub) gibt. Ich werde in der Vertretungszeit weniger meinen eigentlichen Schwerpunkten nachgehen und vermehrt die Tätigkeiten, die wir zuvor aufgeteilt haben sowie zusätzliche höherwertige Tätigkeiten ausüben.

Wie schätzt Ihr die Situation ein: Habe ich nach dem oben Geschilderten einen Anspruch auf eine personl. Zulage während der Elternzeit des Vorgesetzten?

VG - Evo

WasDennNun

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Bei einer vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten steht einem eine Zulage nach einem Monat zu und dann rückwirkend.

Ob Vertretung während Urlaub(Krankheit) zu einer HG führen hängt von den Zeitanteilen der anderen (eigenen) Tätigkeiten die Eg14 sind ab und wie viel  eg14er Tätigkeiten man vertritt.