Autor Thema: Höhergruppierung EG 8 in EG 9a Berechnung Elternzeit  (Read 780 times)

AVE

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Hallo, aufgrund der Neuzuordnung hätte ich per Antrag die Möglichkeit von EG 8 in die EG 9a zu kommen. Jetzt möchte ich natürlich vorab ausrechnen ob es sich für mich lohnt.
Ich bin seit 10/2015 in EG 8/4, seit 10/2022 in EG 8/5 (Verzögerung aufgrund Elternzeit (1.Geburt in 10/2016 Wiederaufnahme Tätigkeit 3. Woche April 2018); 2. Geburt Mitte Juli 20 Wiederaufnahme Tätigkeit Mitte Juli 22))

Für die Höhergruppierung wurde folgendes festgelegt: Relevant ist die EG/ Stufe die am 12/2018 bestand und Die Höhergruppierung erfolgt rückwirkend zum 01/2019.
Da man mind. das bisherige Gehalt behält würde ich zum 01/2019 in die EG 9a/3 beginnen. Soweit so gut.

Jetzt würde ich gerne die Rückrechnungen bis zum aktuellen Datums anhand der Gehaltstabellen vornehmen.

01./19 EG 9a/Stufe 3 --> Stufenaufstieg 01/22 EG 9a/ Stufe 4

Wie ist ist hier die Elternzeit die in den Zeitraum war hier zu berücksichtigen oder ist diese nicht relevant?
Da ja ab 2019 die Rückrechnungen vorgenommen werden wäre ja nur die Elternzeit vom zweiten Kind relevant, wenn überhaupt. Wenn Sie relevant ist wie muss ich diese einberechnen oder nicht relevant? Eigentlich ist es ja so dass ja die Stufenlaufzeit stoppt für die Elternzeitmonate, aber wie ist das hier in dem Fall wenn durch Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt? Glaub steh auf dem Schlauch.

Danke für eure Antworten.




MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 8 in EG 9a Berechnung Elternzeit
« Antwort #1 am: 12.04.2023 11:57 »
Die Stufenlaufzeiten würden auch bei der Korrektur der EG zur EG9a in der Elternzeit stoppen.
und die Stufe 4 dann 1/24 erfolgen (je nachdem ob Juli noch als Stufen Monat zählt.