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Arbeitsschutz
Opa:
Wenn in Kürze der Besitz von 3 Cannabis-Pflanzen pro Person erlaubt ist, möchte ich in meiner Dienststelle eine entsprechende Anzahl für alle Mitarbeiter beschaffen und in den Büros aufstellen lassen.
Vor einigen Jahren hatten wir mit Zimmerlinden Probleme, die wohl allergene Stoffe enthalten. Einige Mitarbeiter klagten über Atemwegsprobleme. Ich möchte sicherstellen, dass sich dies nicht wiederholt. Daher die Frage in die Runde: Gibt es Allergien gegen Cannabis-Pflanzen?
brian:
Ich bezweifele, daß der Arbeitgeber/Dienstherr Drogenanbau billigen wird.
Organisator:
--- Zitat von: Opa am 12.04.2023 13:11 ---Wenn in Kürze der Besitz von 3 Cannabis-Pflanzen pro Person erlaubt ist, möchte ich in meiner Dienststelle eine entsprechende Anzahl für alle Mitarbeiter beschaffen und in den Büros aufstellen lassen.
Vor einigen Jahren hatten wir mit Zimmerlinden Probleme, die wohl allergene Stoffe enthalten. Einige Mitarbeiter klagten über Atemwegsprobleme. Ich möchte sicherstellen, dass sich dies nicht wiederholt. Daher die Frage in die Runde: Gibt es Allergien gegen Cannabis-Pflanzen?
--- End quote ---
Soweit in der Geschäftsordnung, Büroordnung oder Ähnlichem keine einheitlichen Regelungen zum Aufstellen von Büropflanzen getroffen wurden liegt es im billigen Ermessen des Arbeitgebers, hierzu Vorgaben zu treffen.
Über die Allergene von blühenden Pflanzen dürfte es in einschlägigen Gartenbauforen Informationen geben oder im konkreten Fall beschaffst du nur männliche Pflanzen, die weniger (oder gar keine?) Allergene produzieren.
FearOfTheDuck:
Seit ihr die Abteilung für Reggaeton und alternative Medizin? ;)
BalBund:
--- Zitat von: Opa am 12.04.2023 13:11 ---Wenn in Kürze der Besitz von 3 Cannabis-Pflanzen pro Person erlaubt ist, möchte ich in meiner Dienststelle eine entsprechende Anzahl für alle Mitarbeiter beschaffen und in den Büros aufstellen lassen.
Vor einigen Jahren hatten wir mit Zimmerlinden Probleme, die wohl allergene Stoffe enthalten. Einige Mitarbeiter klagten über Atemwegsprobleme. Ich möchte sicherstellen, dass sich dies nicht wiederholt. Daher die Frage in die Runde: Gibt es Allergien gegen Cannabis-Pflanzen?
--- End quote ---
Ich sekundiere und gebe zu ergänzen, dass die Anzahl pro Person alle Standorte umfasst, an denen die Person verweilt. Da die Pflanzen ihren Besitzern eindeutig zuzuordnen sein müssen, zumindest laut Referentenentwurf, müsste sichergestellt werden, dass der Beschaffer Kenntnis von bereits im Privaten vorgehaltenen Pflanzen hat und dies entsprechend berücksichtigt.
Allerdings fürchte ich, dass der Personalrat und auch der bDsB hier Einwände geltend machen könnten, was die Erfassung personenbezogener und nicht arbeitsbezogener Daten angeht.
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