Hallo in die Runde,
als Quereinsteiger tue ich mich etwas schwer damit, das in den Fachabteilungen Leistung gerne gesehen wird, bei Höhergruppierungen, ... einem aber von der Personalabteilung gerne (Motivations-) Steine in den Weg gelegt werden.
In meiner jetzigen Behörde habe zuerst auf einer neugeschaffene Stelle als Verstärkung der beiden vorhandenen Ebenen (E11 und E14) gearbeitet. Da die Stelle aus beiden Ebenen Tätigkeiten umfasste, wurde sie mit Zustimmung des Personalrates (PR) als E13 ausgeschrieben. Das war für mich auch ok. Nachdem ich die Erfahrungsstufe 3 erreicht hatte, wurde ich "Vollzeitreferent" auf einer E14. Aber obwohl mir meine Vorgesetze in der Anlassbeurteilung "eine überwiegende Tätigkeit als Referent" bescheinigte, hat die Personalabteilung mir die Jahre der alten Tätigkeiten noch nicht einmal anteilig anerkannt und mich in die Erfahrungsstufe 2 (E14) zurückgestuft. Das finde ich sehr demotivierend, da ich zumindest "halbtags+" konkrete Erfahrung in meinem Aufgabengebiet gesammelt habe.
Nun bin ich über den §12 Abs. 1 Satz 4 TVL gestolpert, nach dem die Entgeltgruppe vorzusehen ist, in der zeitlich mindestens die Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen den Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.
Kann ich mich darauf berufen und erneut die Anrechnung meiner Zeiten auf der früheren Stelle beantragen, weil die Stelle eigentlich eine E 14 hätte sein müssen? Ober besteht da keine Chance, weil der PR der "Zwitterstelle" zugestimmt hatte?