Autor Thema: Frage zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V  (Read 1199 times)

Cico1901

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Hallo allerseits! Für eine Überleitung aus dem TVöD zum TV-V finden sich im TV-V unter §22a entsprechende Regelungen. Hier hätte ich eine spezifische Frage, vielleicht kennt ja jemand die Antwort.

Geldmäßig wird man in der Überleitung ja erstmal temporär in eine Zwischenstufe gelangen, dies ist ja direkt in Absatz 1 geregelt.

Wie verhält es sich denn, wenn ich nach der errechneten Erhöhung gar nicht zwischen den Stufen lande, sondern davor? Quasi als Stufe 0+?

Beispiel: Ich bin im TVöD EG6 Stufe 2. Wenn ich hier 4% Erhöhung für die Zwischenstufe aufschlage, lande ich noch immer unter der EG6 Stufe 1 im TV-V. Quasi also als Stufe 0+. In der Zwischenstufe soll man dann maximal 2 Jahre verbleiben und dann auf die nächsthöhere Stufe der EG aufsteigen. Das wäre im Beispiel ja irgendwie seltsam, so wäre die Person dann 2 Jahre in der Zwischenstufe (quasi 0+) und danach dann nur 1 Jahr in Stufe 1.

Kennt jemand zufällig die Lösung? Oder fängt man dann beispielsweise direkt einfach in EG 6 Stufe 1 an und die Zwischenstufe entfällt?