Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 3091 times)

TVLi

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Stufenlaufzeitverkürzung
« am: 13.04.2023 10:38 »
Hallo ihr lieben,

ich hätte mal eine Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung.
Ich habe in der Vergangenheit einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt und diesen nun auch genehmigt bekommen. Meine Frage ist nun: Welches Datum ist ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Verkürzung?
Der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde (also rückwirkend) oder sobald der Fall behandelt und genehmigt wurde (dieser Monat)?

Nach meiner Auffassung wäre es das Datum des Antrags gewesen. Denn für die lange Bearbeitungsdauer kann ich ja nichts.

Mein AG argumentiert hier etwas anders und verweist auf den Zeitpunkt der Zustimmung durch den PR.

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Danke  :)

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 13.04.2023 11:11 »
Da die Verkürzung der Stufen im Ermessen des Arbeitgebers liegt ist es genauso in seinem Ermessen, wann er diese Verkürzung vornimmt. Ein Antrag ist tarifvertraglich dafür nicht vorgesehen.

Tagelöhner

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 13.04.2023 17:35 »
Dem ist nichts hinzuzufügen. Du hast keinerlei Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung sondern es ist goodwill deines AG, dementsprechend legt er auch fest ab wann diese zur Anwendung kommt und sich auf Deinen Lohn auswirkt.

Swiss

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 16.04.2023 16:01 »
aber die Stufenlaufzeitverkürzung ist erst nach dem Ablauf 50% der Stufenzeit möglich, stimmt?

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 16.04.2023 18:11 »
aber die Stufenlaufzeitverkürzung ist erst nach dem Ablauf 50% der Stufenzeit möglich, stimmt?
Nein.
Aber viele AGs machen es so, da man ja erstmal wissen muss, ob jemand auch erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt.

Tagelöhner

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 16.04.2023 18:24 »
aber die Stufenlaufzeitverkürzung ist erst nach dem Ablauf 50% der Stufenzeit möglich, stimmt?

Sowas entspringt oftmals internen Handlungsanweisungen zur Anwendung des Tarifvertrags z.B. durch das Finanzministerium, ist also eine reine Selbstbeschränkung.

Muschebubu

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 16.04.2023 19:48 »
Stufenlaufzeitverkürzung ist eines der Instrumente, wo die AG könnten, wenn sie wollten und nutzen es häufig nicht. Glückwunsch, dass dein AG zugestimmt hat. Freu dich und frag nicht, warum es nicht früher ginge. Die Stufen im ihrer aktuellen Form gehören abgeschafft. Maximal 3 Stufen dürfte es geben. Stufe 1 für Berufseinsteiger. Stufe 2 im Falle einer Höhergruppierung und sonst die Stufe 3 und in jeder Stufe max. 1 Jahr. In welcher Tätigkeit braucht man 15 Jahre um alles Wissen sich anzueignen. Auch das wäre mal ein Thema für Tarifverhandlungen. Und dann bräuchte es nicht so einen Murx wie Verkürzung oder Vorwegnahme.

SuddenDeath1990

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 16.04.2023 21:20 »
Stufenlaufzeitverkürzung ist eines der Instrumente, wo die AG könnten, wenn sie wollten und nutzen es häufig nicht. Glückwunsch, dass dein AG zugestimmt hat. Freu dich und frag nicht, warum es nicht früher ginge. Die Stufen im ihrer aktuellen Form gehören abgeschafft. Maximal 3 Stufen dürfte es geben. Stufe 1 für Berufseinsteiger. Stufe 2 im Falle einer Höhergruppierung und sonst die Stufe 3 und in jeder Stufe max. 1 Jahr. In welcher Tätigkeit braucht man 15 Jahre um alles Wissen sich anzueignen. Auch das wäre mal ein Thema für Tarifverhandlungen. Und dann bräuchte es nicht so einen Murx wie Verkürzung oder Vorwegnahme.

Wer bestimmt über die Stufenlaufzeitverkürzung?

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 16.04.2023 21:21 »
Stufenlaufzeitverkürzung ist eines der Instrumente, wo die AG könnten, wenn sie wollten und nutzen es häufig nicht. Glückwunsch, dass dein AG zugestimmt hat. Freu dich und frag nicht, warum es nicht früher ginge. Die Stufen im ihrer aktuellen Form gehören abgeschafft. Maximal 3 Stufen dürfte es geben. Stufe 1 für Berufseinsteiger. Stufe 2 im Falle einer Höhergruppierung und sonst die Stufe 3 und in jeder Stufe max. 1 Jahr. In welcher Tätigkeit braucht man 15 Jahre um alles Wissen sich anzueignen. Auch das wäre mal ein Thema für Tarifverhandlungen. Und dann bräuchte es nicht so einen Murx wie Verkürzung oder Vorwegnahme.

Wer bestimmt über die Stufenlaufzeitverkürzung?
Siehe zweites Posting.

TVLi

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 18.04.2023 08:14 »
Vielen Dank für Eure Antworten. Dann freue ich mich über die Genehmigung und versuche die Bearbeitungsdauer auszublenden  ;) :D

Muschebubu

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #10 am: 18.04.2023 19:11 »
Du hast sie wenigstens. Für mich wurde die beantragt. Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht, der Arbeitgeber wäre also in seiner Entscheidende völlig frei. Was macht der Bereich Personal, holt sich ein Auftrag vom Dienststellenleiter um jetzt ein Konzept zu erarbeiten, wie man das Instrument nutzen könnte. Tja, kannste nix machen, wenn Personal keine Ahnung vom TV-L hat… Ich werte die Wertschätzung entsprechend und habe bereits mein Handeln angepasst. Wenn sich Leistung nicht lohnen soll, dann eben nur mittlerer Art und Güte. Eine Umstellung, aber bekomme ich hin.