Autor Thema: Motivationsschreiben - interne Bewerbung, Stelle bzgl. UVG  (Read 1449 times)

hullaulla

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Hallo,

ich bin in der aktuellen Behörde seit erst 8 Monaten angestellt und habe einen befristeten Vertrag.

Interne Stelle - unbefristet:

Aufgaben:

Anträge nach dem UVG annehmen, prüfen und entscheiden
Durchführen des Widerspruchsverfahrens
Durchführen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
Durchsetzen von Rückforderungen
materiell-rechtliche Prüfung von Rückforderungen

Mit Anträgen kenne ich mich aus verschiedenen Bereichen aus.

Mit Widerspruchsverfahren nur insoweit, dass ich Widersprüche an die übergeordnete widerspruchsführende Behörde abgegeben habe und im Zuge dessen entsprechende Aktenvermerke geschrieben und Akten übersendet habe.

Mit dem UVG kenne ich mich nicht aus.

Im aktuellen Bereich überprüfe ich bereits anhand eingereichter Unterlagen, ob Überzahlungen stattgefunden haben und führe Anhörungen durch und erlasse Rückforderungsbescheide und gebe Anfragen auf Stundung an die Kasse ab.

Nur, wie packe ich das in ein Bewerbungs-/Motivationsschreiben?

Dankeschön.

MfG

« Last Edit: 13.04.2023 10:57 von hullaulla »

FearOfTheDuck

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Schreibe, was dich an der neuen Stelle interessiert und warum diese für dich passend ist. Was du für deine bisherige Tätigkeit können musst, sollte der AG eigentlich wissen.

teclis22

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Schreibe, was dich an der neuen Stelle interessiert und warum diese für dich passend ist. Was du für deine bisherige Tätigkeit können musst, sollte der AG eigentlich wissen.

Das *sollte* so sein. Zumindest bei meiner Behörde würde ich darauf nicht wetten.

woodcockskirt

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In Ihrem Motivationsschreiben sollten Sie Ihre Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit Anträgen und Rückforderungen hervorheben und betonen, dass Sie bereit sind, Ihre Fähigkeiten im Bereich des UVG zu erweitern.

Erwähnen Sie auch Ihre Erfahrung mit Widerspruchsverfahren, auch wenn sie begrenzt ist, und wie Sie diese Erfahrung auf die neue Stelle anwenden können.

Magda

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Für das UVG gibt es eine sehr ausführliche Richtlinie des Bundes. Die Rechtskenntnis ist maximal wünschenswert, aber kein k.o.-Kriterium. So ist das zumindest bei uns, da im UVG laufend Sachbearbeiter gesucht werden.

Wenn du schon Erfahrung im Bereich Rechtsanwendung hast, nennst du es konkret im Motivationsschreiben (welches Gesetz, welche Anträge/Widersprüche, etc. wurden von dir bearbeitet).

Wer die grundsätzliche Rechtsanwendung beherrscht, wird sich schneller in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten können, als jemand, der bisher nur Rechnungen fakturiert hat. Und diese wichtige Info musst du vermitteln.