Autor Thema: Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur  (Read 1667 times)

Karina

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Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« am: 13.04.2023 10:49 »
Hallo zusammen, wir haben einen besonders knifflige Fall.
MA eingestellt zum 01.01.2023. War beim Bewerbungsgespräch in der AU, sagte aber sehr bestimmt, zum 01.01. ist sie Arbeitsfähig. War sie dann nicht, sondern schon aus der Lohnfortzahlung raus. Am 11.04. meldet sie , dass sie bis 16. noch AU ist aber ab 17.04. eine genehmigte Mutter-Kind-Kur antritt, danach ihren anteiligen Urlaub nehmen möchte und einen Regenerationstag (der ihr nicht zusteht), 3 Tage "arbeitet" und dann zum 31.05. kündigt.
Jetzt hat sie eine Probezeitkündigung zum 30.04. erhalten.
Kann man irgendwie abwenden, dass wir noch Lohn zahlen müssen während sie zur Kur ist? Wie ist es mit dem Urlaubsanspruch? Sie hat nicht einen Tag gearbeitet!
Beste Grüße

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #1 am: 13.04.2023 13:21 »
Leider kann ich inhaltlich nicht weiterhelfen.

Solch tolle Mitarbeiter/Bewerber werden wir leider künftig immer öfters bekommen.
Dank der tollen Attraktivität des TVÖD´s

Johann

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #2 am: 13.04.2023 13:55 »
Ich will gar nicht helfen, aber ist es schon heftig, was sich manche Arbeitgeber gefallen lassen. ;D

SiegVibe

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #3 am: 13.04.2023 14:46 »
Hallo Karina,
das ist ja mal wieder ein sch..... Fall.

Ich würde es damit versuchen, den ursächlichen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Kur von der Krankenkasse bestätigen zu lassen. Es gelten zwar gem. Urteil des BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 651/12, nicht die Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls bei Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung und genehmigter Reha, jedoch gilt diese Einschränkung m.E. nur soweit, wie sie nicht bereits wegen der selben Ursache zusammenzurechnen wären.

Im o.g. Urteil war die Ursache eben nicht die selbe (Eintritt eines Herzinfakt nach genehmigter Mutter-Vater-Kind-Kur). Eine weitergehende Nichtanwendbarkeit des Grundsatzes ist für mich nicht ersichtlich.

Hoffe, das hilft dir weiter. Gib gerne mal eine Rückmeldung, wenn du schlauer bist.

VG
SiegVibe

Kommunalgenie

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #4 am: 13.04.2023 15:47 »
Wahnsinnsfall :D
Ich hätte bereits Mitte Januar gekündigt, wenn mir der AN noch vor Arbeitsbeginn versichert, am 01.01 da zu sein.
Jetzt habt ihr das Spiel 3 1/2 Monate mitgespielt und "verschlafen". Ich denke da müsst ihr nun den Monat durch :)

Hain

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #5 am: 13.04.2023 16:50 »
Die Kündigungsfrist sind noch zwei Wochen zum Monatsende, die Kündigung ist vor der Kur einfacher zustellbar.

McOldie

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Antw:Probezeit, Krankengeld, Mutter-Kind-Kur
« Antwort #6 am: 13.04.2023 17:05 »
Mit Urteil vom 26.7.1989 – 5 AZR 491/88 – hat das BAG klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der bereits bei Vertragsabschluss arbeitsunfähig gewesen sei, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verlangen könne, wenn diese Arbeitsunfähigkeit auch noch im Zeitpunkt des rechtlichen Beginns des Arbeitsverhältnisses bestehe. Darauf, ob der Arbeitnehmer die Arbeit noch begonnen habe oder nicht, komme es dann nicht an.
Insoweit würde ich die Lohnfortzahlung hier verweigern.
Auch den Urlaubsanspruch würde ich hier wegen Rechtsmissbrauch ablehnen. Hierfür genügt zwar eine fehlende oder nur geringfügige Arbeitsleistung im Urlaubsjahr nicht. Allerdings lässt das Vorgehen der Arbeitnehmerin hinsichtlich des Arbeitsantritts als treuwidrig erscheinen. Ob eine derartige Haltung hinsichtlich des Urlaubs einer gerichtlichen Überprüfung standhält kann ich nicht beurteilen.