Autor Thema: [BY] Besetzung von Staatsbeamten auf niedrigeren Ämtern möglich?  (Read 790 times)

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Kann ein Landratsamt einen Staatsbeamten z. B. mit einem Amt in A 11 auf ein Amt mit einer Wertigkeit von A 10 - also einer niedrigeren Besoldungsgruppe - setzen, wenn der Beamter mit der (möglicherweise) nicht amtsangemessenen Beschäftigung einverstanden ist (da dem Beamten nur das A 11-Gehalt wichtig ist, was sich ja nicht ändert)?

Das müsste doch möglich sein, da sich für den Beamten an der Zuordnung im Stellenplan des Staatshaushalts nichts ändert (die Zuordnung des Kreises wird den Freistaat wohl kaum interessieren).

Hat der Freistaat Bayern (vertreten durch die jeweilige Regierung von ..) dabei ein Mitspracherecht oder ist dem Freistaat Bayern dies egal, sofern das Landratsamt unverändert gleich bleibt?


Wie seht Ihr das? Gibt es Erfahrungswerte?
Kann mir jemand bitte weiterhelfen?
« Last Edit: 15.04.2023 03:15 von Admin2 »