Autor Thema: [BW] Amtszulage nach Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge  (Read 1031 times)

TheStigBW

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Guten Abend Zusammen,

ich bin schon länger stiller Mitleser, nunmehr habe ich doch mal ne Frage.

Ich bin Beamter mD in einer größeren Stadt in Baden-Württemberg. Ich habe seit einigen Jahren einen Posten, welcher mit A10 bewertet ist.

Durch die Gesetzesänderung im letzten Jahr, wurde ich Kraft Gesetz, nach A10 mD übergeleitet.

Bisher war es ja häufig so, dass A9 Beamte mD, welche einen A10 Platz inne hatten, eine Amtszulage erhalten konnten und somit fast gleich mit A10 waren, ohne Aufstiegslehrgang absolviert zu haben.
Nun wurden ja auch diese nach A10Z übergeleitet.

Jetzt zu meiner Frage.
Ist es jetzt noch möglich diese Amtszulage künftig zu erhalten oder werden diese nun "blockiert" um den Abstand nach A11 zu wahren?
Meine Vorgesetzte kann mir da nichts richtiges zu sagen und will die Personalstelle dazu befragen. Naja diese Ergebnisse hängen sehr davon ab, wie man von der Personalstelle gemocht wird. 🙄

Meine Vorgesetzte meinte, dass das mit dem Z nur ging bei Beamten, welche ne A10 Stelle hatten aber eben nur nach A9, aufgrund fehlendem Aufstiegslehrgang, besoldet wurden.

Ich hatte mal vor rund 3 Jahren bei unserem Personalamt generell nach den Voraussetzungen für die Amtszulage gefragt. Da hieß es:
- für herausragende Beamte
- muss in den Haushaltsplan
- prozentual gedeckelt
- mögliche Warteliste

Kein Wort davon, dass man auf ner A10 Stelle sitzen muss.

Wie ist es nun, rein rechtlich, nach der Anpassung im vergangenen Jahr oder wie wird es bei euren Kommunen gehandhabt?

Vielen Dank für Eure Antworten.
« Last Edit: 15.04.2023 03:15 von Admin2 »

TheStigBW

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Wirklich keiner ne Idee dazu? Wundert mich jetzt doch  :-\