Zwei Dinge sind klar:
1. Das Absitzen von x Jahren mit A10 auf DP A13h/A14 ist gem. Laufbahnrecht Bund möglich.
2. Diesen Weg eröffnen aber nicht alle Bundesbehörden. (Wie immer gilt: Was dem Dienstherrn gefällt, ist möglich/ wird möglich gemacht

)
Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür. Eine A13h-Stelle begründet keine Beförderung vonA10 nach A11. (Ich kenne so einen Fall zwar "nur" auf Landesebene, aber die Logik ist doch die gleiche. Sonst könnte ich ja mit einer freien hD-Stelle jeden DP-Engpass im gD umgehen. Setze dich auf ne A15-Stelle und befördere dich dann durch bis A13gD und danach schiebe ich dich wieder auf ne reguläre A13gD, wenn es eine gibt und du machst deine A10-Tätigkeit halt überbezahlt weiter. Nee, denke nicht, dass das so geht. Beförderung braucht passenden Dienstposten (plus Haushaltsmittel) und ne A13h ist leider kein passender DP für A10->A11
Konkretes Beispiel aus Berlin: A12 mit Master saß auf DP A14. Beförderung nach A13gD wurde abgelehnt, weil dieser DP halt ne A14 ist und keine Beförderung (ohne Laufbahnbefähigung!) begründet. Hätte gleiche Person auf einem DP A13g gesessen und hätte also "geringe" Arbeit getan, wäre er/sie/es befördert worden. Klingt doof, scheint mir aber formal richtig zu sein.