Weiß jemand, ob die geplanten Ausgleichszuschläge für die jetzigen Bezieherinnen und Bezieher des FZ1 an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, oder ob auch für alle anderen FZ Stufe 1-Empfänger Ausgleichszuschläge vorgesehen sind? Üblicherweise wird der FZ Stufe 1 zwar auch als "Verheirateten-Zuschlag" bezeichnet, unter bestimmten Umständen wird er aber bisher auch an z.B. an Ledige mit Kind(ern) ausbezahlt, sofern ein Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, "nicht nur vorübergehend in die eigene Wohnung aufgenommen wurde" (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG).
Damit ist es bisher so, dass ledige Beamtinnen und Beamte, die mit ihrem Kind zusammen wohnen, sowohl den FZ Stufe 1 als auch Stufe 2 (und folgende) erhalten. Ist auch diese Beamtengruppe vor einer finanziellen Schlechterstellung auf Grundlage des Referentenentwurfs geschützt?