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Änderung Familienzuschlag I
sojaman:
danke für die schnelle Antwort. Das habe ich mir gedacht. Echt schade. Aber ich denke, da werden noch etliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen, nachdem sich so viele Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben werden.
Hauruck:
Hallo,
danke dafür, dass dieses Thema eröffnet wurde. Denn das ging voll an mir vorbei.
ich lebe in einer 10jährigen Beziehung, wir haben gemeinsam Eigentum und immer hin und her überlegt, ob geheiratet werden soll oder nicht. Ursprünglich bin ich wegen solch positiver Regelungen wie dem Familienzuschlag in den ÖD gegangen. Schade, dass sich das jetzt so demontiert.
Mal eine Frage zum Thema:
Ich war schon bei Bund, Kommune und Land angestellt. Bin gegenwärtig verbeamtet beim Land Berlin. Aber natürlich schielt man immer mal wieder auf freie Stellen im Bund, um sich finanziell zu verbessern. Wenn ich jetzt irgendwann nach dem in Kraft treten des Gesetzes als Landesbeamter heirate und dann später zum Bund wechseln will... ginge mir der Familienzuschlag I dann also verloren?
--- Zitat von: Alexander79 am 14.06.2023 11:22 ---
--- Zitat von: Melfi am 14.06.2023 10:31 ---Hallo,
bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?
--- End quote ---
Nö.
Dazu müsste das Gesetz zum 01.07. in Kraft treten.
Rückwirkend darf dir die Zulage nicht entzogen werden.
Das Datum 01.07. wurde nur damals in den Entwurf geschrieben weil sie gedacht haben das Gesetz tritt bis spätestens 30.06. in Kraft.
--- End quote ---
Ist es denn realistisch, dass das Gesetz zum 01.07. in Kraft tritt? Jetzt aus der Sichtweise Ende Juni?
Viele Grüße
Bastel:
Ja und Nein.
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