Autor Thema: Änderung Familienzuschlag I  (Read 25474 times)

PolareuD

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #15 am: 21.04.2023 21:46 »
nicht verheiratet, 1 kind = ca. 132 EUR

Chris88CV

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #16 am: 22.04.2023 00:28 »
Das ist ja sehr interessant. Bei den Bundesbeamten wird der Kinderzuschlag ja im Anschluss an das Tarifverhandlungsergebnis neu berechnet. Aber dass der Familienzuschlag wegfallen soll? Wir fallen in Gruppe 2, obwohl wir nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Bin gespannt, inwieweit sich da was ändert...
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

PolareuD

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #17 am: 22.04.2023 10:00 »
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.

Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.

Chris88CV

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #18 am: 22.04.2023 19:43 »
Perfekte Erklärung! Thx :)

Alexander79

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #19 am: 23.04.2023 07:22 »
Perfekte Erklärung! Thx :)
Wobei du aber "Glück" haben könntest.
Da ich nicht glaube das der Entwurf so bis zum 30.06.2023 durchgehen wird, solltest du eigentlich noch den Familienzuschlag für Verheiratete nach derzeitigen Besoldungsrecht erhalten.

Von der Logik her, sollte dir dann auch die Ausgleichszahlung zustehen, da du dann eigentlich auch Bestandsschutz haben müsstest.

Chris88CV

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #20 am: 23.04.2023 09:51 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

Alexander79

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #21 am: 23.04.2023 09:58 »
Aktuell ja.

herbstsonne83

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #22 am: 24.04.2023 14:10 »
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.

Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.

Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.

tochris06

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #23 am: 24.04.2023 20:55 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.

Kurhesse

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #24 am: 26.04.2023 16:52 »
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?


Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.

Nenn mir mal ein Grund, warum dich deine eigene Behörde informieren sollte, wenn es noch nicht fix ist. Warum soll eine Behörde, die überhaupt keinen Einfluß auf sowas hat, die MAs mit Wasserstandsmeldungen versorgen? Mal abgesehen davon, dass die Behörde vermutlich mal genauso viel bzw wenig weiß wie du? Welche Behörden wären denn betroffen, in der Regel doch nur das BMI und mit Abstrichen das BVA als umsetzende Behörde......

Ich denke das Anspruchsdenken ist bei manchen unrealistisch.

Kurhesse

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #25 am: 26.04.2023 16:55 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....

Chris88CV

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #26 am: 26.04.2023 17:43 »
Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?

Alexander79

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #27 am: 26.04.2023 18:18 »
Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?
Ja, weil es dann schlicht keine Stufe 1 des Familienzuschlages (Verheiratetenzuschlag) in der jetzigen Form mehr gibt.

Chris88CV

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #28 am: 26.04.2023 18:44 »
vorausgesetzt wie oben schon geschrieben wurde, die Änderung schafft es wirklich zum 1.7. Glaube momentan sind die Kapazitäten eher mit dem Besoldungthema ausgefüllt.

Sonnenschein0

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #29 am: 27.04.2023 21:02 »
Ich finde das Thema auch spannend. Besitzstand für denFZ Stufe 1 soll es geben. Ebenso ist in der Sprache dass nur noch diejenigen den kinderbezogenen Anteil im familienzuschlag erhalten die selber das Kindergeld beziehen. Für alle andere soll es weg fallen. Aber schriftlich haben wir hierzu im BVA noch nichts.