Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW

Begonnen von DennisWas, 14.04.2023 11:01

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DennisWas

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der im Betreff genannten Höhergruppierung von der EG 11.1 in 12.1.

Laut Tarifvertrag TV N NRW ist die einzige Voraussetzung, die man neben den entsprechenden Tätigkeiten aus 11.1 und dem wissenschaftlichen Hochschulstudium erfüllen muss, eine einjährige Berufsausübung in dem Betrieb.

Nach meinem Verständnis würde ich nach einem Jahr automatisch in die nächst höhere EG gestuft werden. In diesem Fall von 11.1 zu 12.1. Laut Aussagen der Personalabteilung hat aber der Vorgesetzte hierzu seine Zustimmung zu geben, wenn er der Meinung ist, dass der Mitarbeitende eigenständig arbeiten kann. Unabhängig wie weit das eine Jahr der Berufsausübung überschritten ist.

Nun ist meine Frage: Rutscht man mit Erfüllung der letzten Anforderung automatisch in die  EG 12.1 aufgrund der einjährigen Berufsausübung, oder ist es tatsächlich so, dass hier der Vorgesetzte entscheiden darf ?

-> tatsächlich ist im Tarifvertrag auch von der Berufsausübung die Rede und nicht von einer Berufserfahrung.
     Daher dürfte das Können oder auch nicht Können bei der Höherstufung keine/eine Rolle spielen. Bzw. auch
     nicht die "objektive" Entscheidung des Vorgesetzten.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

ISN

Du bist im falschen Unterforum. Eine bessere Chance auf sachkundigeAntworten dürftest du im Unterforum für weitere Tarifverträge haben. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/board,17.0.html

DennisWas

Okay danke dir. Schon erledigt dann lösche ich den Beitrag hier!

ISN

Sorry, das habe ich verwechselt. Dieses Unterforum ist doch richtig.

DennisWas

Okay dann lass ich es doch drin. Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar.

juiweasley

Es kann hilfreich sein, mit ihnen alle spezifischen Anforderungen oder Kriterien zu klären, die erfüllt sein müssen, um in EG 12.1 befördert zu werden.

DennisWas

Das ist wahr. Alle Anforderungen sind ja im Tarifvertrag festgelegt, in dem Fall diese drei Stück.

-entsprechende Tätigkeiten (wie in 11.1) -> Wenn es andere Tätigkeiten sein würden, hieße es ja entsprechende
Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 11.1
herausheben
-wissenschaftliches Hochschulstudium
-einjährige Berufsausübung

Daher muss ich das Gespräch suchen, um den Sachverhalt verstehen zu können.

MoinMoin

Zitat von: stefanheisl in 10.05.2023 09:44
Zitat von: juiweasley in 19.04.2023 06:21
Es kann hilfreich sein, mit ihnen alle spezifischen Anforderungen oder Kriterien zu klären, die erfüllt sein müssen, um in EG 12.1 befördert zu werden.

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