Autor Thema: Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW  (Read 2385 times)

DennisWas

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der im Betreff genannten Höhergruppierung von der EG 11.1 in 12.1.

Laut Tarifvertrag TV N NRW ist die einzige Voraussetzung, die man neben den entsprechenden Tätigkeiten aus 11.1 und dem wissenschaftlichen Hochschulstudium erfüllen muss, eine einjährige Berufsausübung in dem Betrieb.

Nach meinem Verständnis würde ich nach einem Jahr automatisch in die nächst höhere EG gestuft werden. In diesem Fall von 11.1 zu 12.1. Laut Aussagen der Personalabteilung hat aber der Vorgesetzte hierzu seine Zustimmung zu geben, wenn er der Meinung ist, dass der Mitarbeitende eigenständig arbeiten kann. Unabhängig wie weit das eine Jahr der Berufsausübung überschritten ist.

Nun ist meine Frage: Rutscht man mit Erfüllung der letzten Anforderung automatisch in die  EG 12.1 aufgrund der einjährigen Berufsausübung, oder ist es tatsächlich so, dass hier der Vorgesetzte entscheiden darf ?

-> tatsächlich ist im Tarifvertrag auch von der Berufsausübung die Rede und nicht von einer Berufserfahrung.
     Daher dürfte das Können oder auch nicht Können bei der Höherstufung keine/eine Rolle spielen. Bzw. auch
     nicht die "objektive" Entscheidung des Vorgesetzten.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

ISN

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #1 am: 14.04.2023 11:48 »
Du bist im falschen Unterforum. Eine bessere Chance auf sachkundigeAntworten dürftest du im Unterforum für weitere Tarifverträge haben. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/board,17.0.html

DennisWas

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #2 am: 14.04.2023 12:18 »
Okay danke dir. Schon erledigt dann lösche ich den Beitrag hier!

ISN

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #3 am: 14.04.2023 13:09 »
Sorry, das habe ich verwechselt. Dieses Unterforum ist doch richtig.

DennisWas

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #4 am: 14.04.2023 13:45 »
Okay dann lass ich es doch drin. Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar.

juiweasley

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #5 am: 19.04.2023 06:21 »
Es kann hilfreich sein, mit ihnen alle spezifischen Anforderungen oder Kriterien zu klären, die erfüllt sein müssen, um in EG 12.1 befördert zu werden.

DennisWas

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #6 am: 19.04.2023 06:59 »
Das ist wahr. Alle Anforderungen sind ja im Tarifvertrag festgelegt, in dem Fall diese drei Stück.

-entsprechende Tätigkeiten (wie in 11.1) -> Wenn es andere Tätigkeiten sein würden, hieße es ja entsprechende
 Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 11.1
 herausheben
-wissenschaftliches Hochschulstudium
-einjährige Berufsausübung

Daher muss ich das Gespräch suchen, um den Sachverhalt verstehen zu können.

stefanheisl

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #7 am: 10.05.2023 09:44 »
Es kann hilfreich sein, mit ihnen alle spezifischen Anforderungen oder Kriterien zu klären, die erfüllt sein müssen, um in EG 12.1 befördert zu werden.

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MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung von EG 11.1 in EG 12.1 TV N NRW
« Antwort #8 am: 10.05.2023 10:43 »
Es kann hilfreich sein, mit ihnen alle spezifischen Anforderungen oder Kriterien zu klären, die erfüllt sein müssen, um in EG 12.1 befördert zu werden.

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