Ich verweise hierbei auf die Seite
https://www.arbeitsrechte.de/hoehergruppierung/
Hier heisst es:
"Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.
Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen."
Oje, so ein Unfug habe ich selten gelesen.
Da man Kraft der Tarifautomatik eingruppiert
ist, benötig und gibt es keinen solchen Antrag (außer in selten Überleitungsfällen).
Wenn der AG und AN eine unterschiedliche Rechtsmeinung über die Eingruppierung haben, gibt es nur einen
Antrag: den Weg der Eingruppierungsfeststellungsklage.
natürlich kann man "per Antrag" (den es tarifliche nicht gibt), bei dem AG einen Vorgang auslösen, so dass er darüber nachdenkt, ob er sich irrt.
Der TV-L hat hier im Vergleich mit den anderen Tarifverträgen allerdings den Vorteil, dass man die Wahl zwischen Höhergruppierung und Stufenaufstieg hat. Nur muss man sich diesbezüglich eben mit den Vorgesetzten austauschen. Also verhandeln.
Man kann durchaus über förderliche Zeiten, Zulage nach §16.5, Laufzeitverkürzung oder der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verhandeln.
Alles ist aber nicht frei verhandelbar, sondern es benötigt dafür unterschiedliche Voraussetzungen.
Und die maximal fehlerhafte Quelle die du da nanntest ist
keine bzgl. der Frage die ich dir stellte:
Ob in der Entgeltordnung
vom TV-N NRW - auf die DennisWas sich bezieht - es ähnlich ist, kann ich nicht beurteilen.
@ChrisK hast du da eine Quelle?